Sonderkündigungsrecht
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Autofahrer, die ihren Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft auflösen möchten, können dies zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat tun. Der Versicherungsschutz erlischt zum 31.12 und geht nahtlos an den neuen Versicherer über.
Gilt der Stichtag 30.11 für alle Versicherungsverträge?
Die meisten Autoversicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 01.01 eines jeden Jahres. Einige Versicherungsanbieter sind davon abgerückt und offerieren auch Tarife mit einer Vertragslaufzeit unter einem Jahr. Die genaue Vertragslaufzeit findet der Versicherungsnehmer (VN) in seinem Versicherungsschein oder in seinem Vertrag. Ein umfangreicher Versicherungsvergleich bietet hier eine detaillierte Übersicht zu den verschiedenen Anbietern in Bezug auf die vertragsspezifischen Konditionen, deren Leistungsumfang und die jeweilige Vertragslaufzeit sowie der damit verbundenen Kündigunsfrist. Auch bei unterjährigen Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist zumeist einen Monat.
Wie kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?
Die ordentliche Kündigung eines Versicherungsvertrages erfolgt in der Regel zum 30.11 in Schriftform und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Darüber hinaus ist eine Kündigung per Fax möglich. Hier sollte der Versicherte auf die Arbeitszeiten seines Versicherungsanbieters achten.
Weiter besteht in einzelnen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherte sein Fahrzeug veräußert und abgemeldet hat. Aber auch wenn ein Schadensfall, der die Erhöhung der Beitragsprämie nach sich zieht, eingetreten ist, kann der Versicherungsvertrag – allerdings von beiden Vertragsparteien – gekündigt werden.
Beitragserhöhung rechtfertigt eine Kündigung
Häufig wird die Beitragsprämie zu Beginn eines neuen Jahres durch Änderung der Risikoeinstufung erhöht. Hierzu veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDW) jährlich zum Herbstanfang die aktuellen Veränderungen in Bezug auf die Höherstufung der jeweiligen Typklassen der Fahrzeuge oder des Wohnortes (Regionalklasse). Kommt es zu einer Beitragserhöhung, so besteht für den jeweiligen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsvertrag beim jeweiligen Versicherungsanbieter auflösen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. In diesem Zusammenhang kann ein Versicherungsvergleich hilfreich sein, um einen günstigen Versicherer zu finden. Mit einem Versicherungsrechner kann der Versicherte seine künftige Beitragsprämie berechnen, was ihm eine gewisse Plansicherheit verschaff.
Mit einem Rabattschutz die Verteuerung der Beiträge vermeiden
Nicht selten folgt bei einer Versicherung nach einem selbstverschuldeten Schadensfall die Erhöhung der SF-Klasse einhergehend mit einer deutlichen Verteuerung der Beitragsprämie. Rabattretter und Rabattschutz können dem entgegenwirken, in dem die Schadensfreiheitsklasse und die Beitragsprämie nach einem Schadensfall hierdurch erhalten bleiben. Bis zu drei Folgeschäden pro Versicherungsjahr können unter diesen Konditionen geregelt werden. Allerdings müssen die Versicherungsnehmer bis zu 15 Prozent der Versicherungsprämie als Aufschlag in Kauf nehmen. Mit einem Versicherungsrechner können die interessierten Versicherungsnehmer Gesamtkosten eines umfangreichen Versicherungsschutzes inklusive Rabattschutz berechnen lassen und somit einen günstigen Tarif aus der Fülle der Offerten herauszufiltern.