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Nach einer umfangreichen Prüfung ist die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die gewährten Beihilfen von Frankreich an Renault, den Automobilhersteller, für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Namen HYDIVU mit den Vorschriften der EU-Beihilfe vereinbar sind. ir-leasing.ruhttp://kahovka-service.ru
Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Diesel-Hybridmotor wurde durch die Europäische Kommission genehmigt:
Das Ziel von Renault besteht darin, eine Diesel-Hybridmotor cheap NFL jerseys für Nutzfahrzeuge sprich Kastenwagen zu entwickeln. Dieser Motor soll dann später in den Modellen Master und Traffic verbaut werden, um so den CO2-Austoß und den Kraftstoffverbrauch stark zu senken. Die staatliche Beihilfe soll ein Marktversagen beheben, führt aber zu keinen umfangreichen Wettbewerbsverzerrungen. Die staatlichen Beihilfen für Renault belaufen sich insgesamt auf 20,5 Millionen Euro und zwar in Form von Zuschüssen in Höhe von 3,8 Millionen Euro, in Form von rückzahlbaren Vorschüssen im Bereich industrielle Forschung in Höhe von 3,4 Millionen Euro und in Form von rückzahlbaren Vorschüssen im Bereich der experimentellen Entwicklung in Höhe von 13,1 Millionen Euro.
Joaquín Almunia, der zuständige Vizepräsident für die Wettbewerbspolitik erklärte in diesem Zusammenhang, dass in Europa pro Jahr um die 2 Millionen Nutz-Fahrzeuge verkauft werden. Und dank des Vorhabens von Renault sollen die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch wholesale MLB jerseys drastisch gesenkt werden. Daher besteht das Ziel der Europäischen Kraft Union auch darin, die Gebiete Umweltschutz, Innovation und Energiesicherheit zu unterstützen, ohne dass der Wettbewerb dadurch negativ beeinflusst wird. Die Kommission hat diese Beihilfe auch mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen Fall für Entwicklung, Forschung und Innovation überprüft. Dadurch kam sie zu dem Entschluss, dass diese Beihilfe das Risiko ein echtes Marktversagen deutlich minimiert oder sogar komplett behebt. Zusätzlich dazu schafft sie so viele Anreize für die Durchführung des sogenannten FuE-Vorhabens, dass ansonsten nicht realisiert werden könnte.
Dabei handelt es sich schon um das dritte genehmigte Beihilfe-Vorhaben für die Entwicklung eines Hybridantriebs .Das Lindsley derzeitige Vorhaben ist aber speziell für Nutzfahrzeuge ausgelegt, während sich die anderen Vorhaben auf den Pkw bezogen. Die Kommission genehmigte im Juli 2013 eine Beihilfe für das Benzin-Hybrid-Vorhaben mit dem Namen „ESSENCYELE“ vom Automobilhersteller Valeo. Zusätzlich dazu wurde eine Beihilfe für Mac? das Diesel-Hybrid-Projekt mit dem Namen „50CO2Cars“ von PSA Peugeot Citroën bewilligt.
Bislang wurden in Europa Nutzfahrzeuge auf Basis von Pkw-Modellen entwickelt. Sie weisen eine ähnliche Bauweise auf beispielsweise in den Bereichen Frontantrieb, Quermotor oder Monocoque, außerdem besitzen sie dieselben Getriebe- und Antriebsteile. In der Regel beschränken sich die Automobilhersteller in den Bereichen Forschung und Entwicklung auf die Innovationen der Pkws und passen die Nutz-Fahrzeuge nur noch an, um die Risiken im technischen Bereich einzuschränken. Doch das führt in der Regel nicht zu sehr guten Ergebnissen, da die Technologien der Pkws nicht den Anforderungen von Nutz-Fahrzeugen zu 100 Prozent gerecht werden. Durch diese Anpassung reicht die Motorenleistung nicht aus, um weniger aerodynamische und schwerere Fahrzeuge anzutreiben, die auch meist lange Strecken und große Lasten bewältigen müssen. Beim Vorhaben vom Renault HYDIVU wird jedoch ein speziell optimierter Hybridmotor entwickelt. Renault arbeitet dabei mit drei Partnerunternehmen zusammen, und zwar Valeo et LMS International und Continental, so-wie mit Miami Dolphins Jerseys einem Forschungsinstitut IFPEN. Die Beihilfen die von den Partnern für die Durchführung des Projekts HYDIVU gezahlt werden, stehen mit der FuE-Regelung im Einklang, da die Bestandteile der Gruppenfreistellungsverordnung erfüllt sind.
Wenn alle Fragen zum Schutz der vertraulichen Daten geklärt wurden, dann wird die Fassung des Beschlusses auf der Internetseite der GD Wettbewerb, und zwar unter der Nummer SA.34668 veröffentlicht. Über neue Veröffentlichungen im Bereich Beihilfe informieren wir Sie gerne weiterhin umfassend und zeitnah.
Quelle: European Commission
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