Haarwild
Die Abdeckung von Schäden, die bei einem Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, wird durch den Leistungsumfang der Teilkasko abgedeckt. Allerdings gilt hierfür die Einschränkung, dass der Schaden direkt beim Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sein muss. Weicht der Fahrer dagegen einem Tier aus und fährt dabei in einen Graben, dann kommt die Teilkasko für diesen Schaden nicht auf. Für diese Fälle ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich.
Welche Tiere zählen als Haarwild?
Der Begriff Haarwild ist im § 2 des Bundesjagdgesetzes geregelt. Danach zählen insbesondere Schwarz- und Rotwild wie zum Beispiel Rehe und Hirsche zum Haarwild. Des Weiteren gehören hierzu aber auch Wildschweine, Luchse oder Füchse. Sogar Fischotter und Seehunde zählen nach dem Gesetz als Haarwild. Dagegen gehören zum Beispiel Kühe, Schweine oder Pferde nicht zu dieser Kategorie. Diese werden als Haus- bzw. Nutztiere behandelt. Für Schäden die durch Haus- oder Nutztiere entstehen haftet immer der Halter des jeweiligen Tieres. Für den Fall, dass dieser nicht zu ermitteln ist, wird der entstandene Schaden ausschließlich von einer Vollkaskoversicherung übernommen.
Auf die Vertragsbedingungen achten
Für welche Tiere ein Versicherungsschutz besteht, können Versicherungsnehmer den jeweiligen Vertragsbedingungen entnehmen. Mittlerweile bieten verschiedene Assekuranzen bei einer Teilkaskoversicherung auch die Übernahme von Schäden an, welche durch Haus- oder Nutztiere entstanden sind. Allerdings müssen diese Tiere dann separat in den Bedingungen genannt werden. Um eine entsprechende Teilkasko zu finden sollten Autofahrer immer einen genauen KFZ Versicherungsvergleich durchführen, bevor sie sich für einen bestimmten Anbieter entscheiden. Bei einem solchen Vergleich kann man direkt angeben, dass auch ein Versicherungsschutz für Zusammenstöße mit Haus- oder Nutztieren gewünscht wird. Als Ergebnis werden dann ausschließlich Tarife mit dem gewünschten Leistungsumfang angezeigt.
Vollkasko unter Umständen günstiger
Noch einfacher ist es, wenn Autofahrer statt einer Teilkasko direkt eine Vollkaskoversicherung abschließt. In dieser ist bereits der komplette Versicherungsschutz der Teilkasko enthalten. Zudem werden auch die Schäden aufgrund von selbst verschuldeten Unfällen durch die Versicherung übernommen. Dies beinhaltet auch Zusammenstöße mit Haus- bzw. Nutztieren. Auch wenn der Schaden auch dadurch entstanden ist, dass der Fahrer einem Tier ausgewichen ist, wird durch eine Vollkasko übernommen. Weiterhin besteht bei der Vollkasko ein Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund von Vandalismus.
Das Kuriose daran ist, dass eine Vollkasko teilweise sogar günstiger ist als eine Teilkaskoversicherung. Dies lässt sich jedoch relativ einfach erklären. Bei der Prämie zur Teilkasko spielen die erworbenen Schadenfreiheitsrabatte keine Rolle, da diese nur für Schäden aus Elementarereignissen aufkommt. Dagegen erhalten Inhaber einer Vollkasko die entsprechenden Prozente voll auf die Prämie angerechnet. Deshalb lohnt es sich besonders für Inhaber von hohen Schadenfreiheitsklassen sich direkt für eine Vollkasko zu entscheiden. Auch hier lassen sich die günstigsten Tarife schnell und einfach durch einen KFZ Versicherungsvergleich ermitteln. Neben den Prämien sollte jedoch auch genau auf die beinhalteten Leistungen geachtet werden. So gelten bei besonders günstigen Tarifen oftmals gewisse Einschränkungen.