Kennzeichen

Das Kennzeichen – zu früheren Zeiten in Deutschland auch als amtliches oder polizeiliches Kennzeichen bezeichnet – ist eine für jedes Fahrzeug einzigartige, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall der Zulassungsstelle – vergebene Registriernummer, die auch mithilfe der Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten sichtbar gemacht werden muss, um das Fahrzeug auch eindeutig kenntlich zu machen.

In einigen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz wird dagegen – anders als in den meisten EU-Staaten üblich – nicht dem einzelnen Fahrzeug sondern dem Fahrzeughalter eine Nummer zugewiesen. Abgesehen von diesen Ausnahmen ist die Kennzeichenpflicht auch sonst in den meisten europäischen Ländern sehr unterschiedlich geregelt, und an unterschiedliche Vorschriften gebunden. Eine Vereinheitlichung dieser nationalen Richtlinien wird es auch in absehbarer Zukunft nicht geben. Auch die Nummerierung, die verwendete Schriftart und die im Kennzeichen enthaltene Information entweder über Zulassungsbezirk oder Zulassungsdatum sind nur national normiert – eine Vereinheitlichung wird auch hier nicht angestrebt, die Ausführung und die Nummerierungslogistik wird auch in Zukunft nationales Recht bleiben.

Kennzeichennummer als Versicherungsnachweis
Durch das von allen EU Staaten unterzeichnete Kennzeichenabkommen werden in allen EU Ländern, und darüber hinaus auch in der Schweiz, in Liechtenstein, Andorra, Norwegen und Island sowie in Kroatien die Kennzeichen jeweils aller anderen Unterzeichnerstaaten des Abkommens auch als ausreichender Nachweis einer gültigen Kfz Haftpflichtversicherung anerkannt. In diesen Ländern ist durch das Kennzeichen-Abkommen kein Mitführen einer sogenannten Internationalen Versicherungskarte, der IVK oder Grünen Karte mehr nötig, da die Kennzeichennummer des Fahrzeugs bereits als ausreichend für den Versicherungsnachweis anerkannt wird.

Abweichende Formen für besondere Kennzeichen
Abweichend vom Standardkennzeichen gibt es auch besondere Ausführungen der Kennzeichenschilder für bestimmte Zulassungsarten oder für eine bestimmte Verwendung von Fahrzeugen, beispielsweise als Behörden-, Militär- oder Sonderfahrzeug. Diese Sonderkennzeichen existieren in praktisch jedem Staat in Europa, allerdings in unterschiedlicher Form und mit begleitenden, oft sehr unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.

Sonderkennzeichen in Deutschland
In Deutschland gibt es abweichend von der Standardform der Kennzeichentafeln, die auch immer eine Plakette mit dem Datum für die nächste fällige Haupt- und Abgas-Untersuchung samt dem zugehörigen Farbcode auf der hinteren Kennzeichentafel enthalten, folgende Sonderformen: Das Saisonkennzeichen, das historische Kennzeichenschild, mit einem nachgestellten „H“ für historische Fahrzeuge, und die sogenannten „roten Kennzeichenschilder“, mit roter statt schwarzer Schrift, die entweder als nicht fahrzeuggebundene Werkstatt Kennzeichen – beginnend mit der Nummer 06 – oder als Oldtimerkennzeichen, als Alternative zum historischen Kennzeichen mit 07 beginnend, Verwendung finden. Grüne Kennzeichenschrift wird entweder für gemeinnützige Organisationen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen – in jedem Fall nur für nach der Zulassungsordnung steuerbefreite Fahrzeuge – verwendet, Kurzzeitkennzeichen gelten nur für fünf Tage, Diplomatenkennzeichen für Fahrzeuge von diplomatischen Vertretungen in Deutschland und das international gültige Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge, die aus Deutschland exportiert werden. Für in Deutschland eingesetzte Militärfahrzeuge der Armeen anderer Länder wie beispielsweise der belgischen, amerikanischen oder französischen Armee haben jeweils landeseigene Sonderformen.