Nutzungsausfallentschädigung
Wenn aufgrund eines Unfallereignisses das Fahrzeug des Geschädigten nicht mehr verkehrstüchtig ist, so dass er es bis zum Abschluss der nötigen Reparaturen nicht mehr benutzen kann, erleidet er damit auch einen Vermögensschaden. Für diesen Vermögensschaden steht ihm nach dem Gesetz auch eine angemessene Entschädigung zu. Die in diesen Fällen gezahlte Entschädigung ist die Nutzungsausfallentschädigung. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im § 249 des BGB – im Schadensersatzrecht also.
Auch in anderen Versicherungssparten und für andere dem Versicherungsnehmer gehörenden Sachen wird unter bestimmten Bedingungen eine Nutzungsausfallentschädigung nach einer Beschädigung oder einem Unfall bezahlt, wenn der Versicherungsnehmer diese für ihn wichtige Sache für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen kann, sie ist nicht allein auf das Kraftfahrzeug beschränkt.
Voraussetzungen für die Leistung von Nutzungsausfallentschädigung
Zwei grundlegende Voraussetzungen müssen dem Gesetz nach erfüllt sein, um für eine Sache ein Anrecht auf Nutzungsausfallsentschädigung zu bekommen: Einerseits muss die Nutzung dieser oder einer solchen Sache durch eine Geldleistung zu erwerben sein, und andererseits muss es sich dabei um eine Sache handeln, auf die man üblicherweise in seinem täglichen Leben angewiesen ist. Diese Kriterien treffen eindeutig auf ein Kraftfahrzeug in eigenem Besitz zu – allerdings auch beispielsweise auf ein selbst bewohntes Haus.
Unterschiedliche Ersatzhöhen je nach Verwendung des Fahrzeugs
In Anlehnung an die allgemein geltende Definition des Vermögensschadens werden auch bei lediglich in der Freizeit genutzten Fahrzeugen dem Versicherungsnehmer die sogenannten Vorhaltekosten für sein Fahrzeug immer ersetzt – also Steuer, Versicherung, Abschreibung und ähnliche Grundkosten des Fahrzeugs. Wichtig ist dabei zu bemerken, dass auch für rein gewerblich genutzte Fahrzeuge sehr häufig nur die Vorhaltekosten als Nutzungsausfallentschädigung bezahlt werden. Bei einem regelmäßig genutzten Fahrrad kann man dagegen in der Regel davon ausgehen, dass die Entschädigungshöhe dem durchschnittlich zu erwartenden Mietpreis eines gleichwertigen Fahrrads angepasst wird.
Einheitliche Tabelle für Schadensersatzhöhe für alle Versicherungen
Um einen angemessenen Ersatz für den Nutzungsausfall eines bestimmten Fahrzeugs leisten zu können, verwenden alle Versicherungsunternehmen die gleiche Tabelle zur Bestimmung der Schadenersatzhöhe bei der Nutzungsausfallentschädigung für ein Kraftfahrzeug. Diese Tabelle ist auch unter dem Namen Sanden-Danner-Küppersbusch Tabelle bekannt. Geordnet nach Fahrzeugtypen werden hier jeweils Ersatzklassen von A bis L festgelegt, die eine bestimmte Nutzungsausfallentschädigung pro Ersatztag bedeuten. Besitzer älterer Fahrzeuge erhalten – entsprechend gültiger gesetzlicher Auslegung – damit vergleichsweise weniger Geld pro Tag für einen Mietwagen als die Besitzer neuerer Fahrzeuge. Die Sanden-Danner-Küppersbusch Tabelle geht auf den bekannten, in den 1990er Jahren verstorbenen Unfallforscher Maximilian Danner zurück.
Dauer der Leistung
Eine Nutzungsausfallentschädigung wird immer lediglich für den Zeitraum geleistet, innerhalb dessen der Versicherungsnehmer die gegenständliche Sache nicht nutzen kann – also bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten oder der Übermittlung des Wiederbeschaffungswertes als Geldwert. Ausnahmen gibt es hier praktisch nicht.