Schadenfreiheitsrabatt

Die Höhe der Versicherungsprämien einer KFZ Haftpflichtversicherung und einer KFZ Vollkaskoversicherung hängt von mehreren Faktoren ab: Ein wichtiger davon ist die Schadenfreiheitsklasse.

Das System der Schadenfreiheitsklassen
Entscheidend für die Einstufung, die jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt wird, ist die Anzahl der schadensfrei gefahrenen Jahre eines Versicherungsnehmers. Wer das erste Mal in seinem Leben eine KFZ Versicherung abschließt, wird deshalb in der Regel in eine ungünstige Schadenklasse eingeordnet. Im Laufe der schadenfreien Jahre wird er hochgestuft und erhält damit einen immer attraktiver werdenden Schadenfreiheitsrabatt. Bei kleineren Summen ist es deshalb oftmals besser, wenn Versicherte den Schaden selbst zahlen. Dadurch entgehen sie auf längere Zeit höheren Versicherungsprämien. Die Versicherungsnehmer haben im Schadenfall Entscheidungsfreiheit und können sich als Grundlage für die Wahl vom Versicherer die finanziellen Auswirkungen ausrechnen lassen. Selbst nach einer Begleichung der Rechnung haben Versicherte noch sechs Monate Zeit, durch den sogenannten Rückkauf den Schaden selbst zu übernehmen und damit eine Rückstufung zu vermeiden. In der KFZ Haftpflichtversicherung ist diese Regelung in allen Verträgen enthalten, bei der Vollkaskoversicherung bei einem Teil der Anbieter. In der Teilkasko-Versicherung gibt es dagegen den Schadenfreiheitsrabatt überhaupt nicht.

Rabattretter und Rabattschutz
Es gibt bei den Versicherern verschiedene Varianten, mit denen die automatische Rückstufung bei einem Schadenfall verhindert werden kann. Zu nennen sind erstens sogenannte Rabattretter. In diesen Genuss können lange Zeit schadensfrei Gefahrene bei der Erreichung einer in der Police bestimmten Schadenfreiheitsklasse kommen. Bei einem Schadensfall werden sie zwar technisch gesehen zurückgestuft, allerdings in eine Klasse mit der gleich hohen Versicherungsprämie. Es ist zweitens gegen Aufpreis möglich, bereits bei Vertragsbeginn einen Rabattschutz zu vereinbaren. Eine gewisse Anzahl an Schäden begleicht die Gesellschaft bei dieser Form, ohne eine Rückstufung vorzunehmen.

Reform der Schadenfreiheitsrabatte
Momentan unterliegen die Schadenfreiheitsklassen Veränderungen. Ein Teil der Versicherer hat diese bereits umgesetzt, manch andere Assekuranz wird bald folgen. Von der Reform der Rabattstaffelung profitieren vor allem jüngere und ein Teil der älteren Autofahrer. Für Fahranfänger wird der Risikoaufschlag reduziert. Für ältere Autofahrer könnte die Einführung einer neuen Schadenfreiheitsklasse von Interesse sein. Bisher wurde nur 25 Jahre Schadenfreiheit honoriert, nun wird dies auf 35 Jahre ausgeweitet. Dafür gibt es dann einen Schadenfreiheitsrabatt von achtzig Prozent.

Schadenfreiheitsrabatte bei einem Versicherungswechsel
Wenn ein Versicherungsnehmer seinen alten Vertrag kündigt und eine neue Police abschließt, kann er seinen Schadenfreiheitsrabatt quasi übertragen. Allerdings kann es aufgrund verschiedener Bestimmungen zu einer leicht veränderten Einordnung bei einer neuen Gesellschaft kommen. Grundsätzlich ist das ein wichtiges Prinzip, da ansonsten gerade für lange Zeit unfallfrei Fahrende ein Versicherungswechsel höchst unattraktiv wäre. Bei der Suche nach einem günstigen Versicherer muss die aktuelle Schadenfreiheitsklasse im Versicherungsrechner angegeben werden, um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen.