Altauto-Annahmestelle

Alte Autos müssen fachgerecht von einer Altauto-Annahmestelle verschrottet werden, wenn sie nicht mehr für den Straßengebrauch oder als Museumsstück für die heimische Garage gedacht sind. Das besagt die Altfahrzeug-Verordnung. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf anderem Weg entsorgt werden. So wurden zuvor Autos zum Beispiel einfach irgendwo abgestellt, in der Hoffnung, dass sie gestohlen werden. Oder sie wurden ausgeschlachtet und die Restbestandteile in den Müll geworfen. Aus umweltpolitischen Gründen soll das vermieden werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.

Voraussetzung: zertifizierte Altauto-Annahmestelle finden
Eine solche Verschrottung, oder auch Kfz-Recycling genannt, darf aber nur eine Altauto-Annahmestelle, die von den Behörden entsprechend zertifiziert ist, durchführen. Damit soll gewährleistet werden, dass sämtliche Bestandteile des Fahrzeugs ordnungsgemäß vernichtet und Schadstoffe laut Richtlinien beseitigt werden. In Deutschland gibt es über einhundert solcher Fachbetriebe. Bei den meisten Unternehmen gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Besitzer ihren Wagen persönlich dort abgeben. Zum anderen bieten viele Firmen auch eine Abholung des Fahrzeugs an. Das kann zum Beispiel dann von Vorteil sein, wenn es wegen eines Unfalls oder einer fehlenden TÜV-Plakette nicht mehr fahrtüchtig ist. In der Regel ist diese Dienstleistung kostenlos, aufgrund hoher Metallpreise können Kunden sogar mit einer Bezahlung rechnen. Nur in seltenen Ausnahmen fällt eine Annahmegebühr an.

Nachweis über die Verwertung für die Zulassungsstelle
Eine Altauto-Annahmestelle stellt ihren Kunden einen Verwertungsnachweis aus. Dieses Dokument ist von Relevanz, weil damit der Zulassungsstelle die fachgerechte Vernichtung des Autos nachgewiesen wird. Bei alten Autos ist dies für die Abmeldung verpflichtend. Zudem müssen noch weitere Unterlagen beim Besuch der Behörde mitgebracht werden: Entweder sind dies der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein oder aber Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II. Ausgerüstet mit einer Vollmacht kann auch ein Beauftragter diesen Behördengang erledigen. Dank eines vereinfachten Verfahrens, das vor einigen Jahren eingeführt wurde, muss der Fahrzeugbesitzer nichts Weiteres unternehmen. Die Behörde verständigt automatisch das Finanzamt, welches wiederum die KFZ Steuer berechnen wird und zu viel gezahlte Beträge zurücküberweist. Auch die KFZ Versicherung wird informiert.

Auto abmelden, ohne es zu verschrotten
Häufig melden Autobesitzer jedoch ihr Fahrzeug ab, weil sie es die nächsten Monate nicht benötigen oder verkaufen wollen. Hier gestaltet sich das Verfahren bei der Zulassungsstelle anders: Verwertungsnachweise sind in diesem Fall nicht notwendig, es genügen die Fahrzeugpapiere. Es muss jedoch bedacht werden, dass ab dem Zeitpunkt der Abmeldung das Auto nur noch mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden darf. Die Versicherung wird sofort in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt, die Zulassungsstelle informiert den Versicherer entsprechend. Bei einem Verkauf sollte eine Abmeldung zuvor durchgeführt werden: Nutzt der Käufer das Fahrzeug nämlich, haftet der dann noch eingetragene Fahrzeugbesitzer. Wird es dagegen zu einer Altauto-Annahmestelle gefahren, sollte es erst danach abgemeldet werden.