Selbstbeteiligung und Selbstbehalt
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Laut Gesetz ist jeder Halter eines Fahrzeugs oder Anhängers mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet, eine Kfz Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Fahrzeug verursachten Sach- und Personenschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Kfz Versicherung – Welche Kfz Versicherung ist sinnvoll?
Der Kfz-Versicherer unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Typklassen: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Die Haftpflichtversicherung entspricht dem gesetzlichen Mindestschutz im Straßenverkehr. Diese deckt sämtliche Sach- und Personenschäden ab, die durch den Gebrauch des eigenen Fahrzeugs an Dritte verursacht wurden. Seit 2002 ist die Mindestdecksumme bei der Kfz Haftpflichtversicherung gesetzlich geregelt und darf nicht unterschritten werden.
Die Höhe der individuellen Beitragssumme richtet sich nach der persönlichen Situation des Fahrers. Das heißt, hier fließen Kriterien wie der Wohnort, Beruf, die SF-Klasse, die Art des Fahrzeugs und die jährliche Fahrleistung in die Beitragsbemessung mit ein, sodass ein umfassender Versicherungsvergleich an dieser Stelle sinnvoll ist, um einen soliden Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen zu erhalten.
Bei einer Teilkasko-Versicherung erweitert sich der Standardschutz um weitere Leistungen, wie Schäden durch Diebstahl, Brand und Explosion, Glasschäden, Kollision mit Haarwild, Vandalismus oder Elementarschäden.
Die Leistungen einer Teil- und Haftpflicht- Versicherung – auch Vollkasko genannt – erstrecken sich über das gesetzliche Mindestmaß hinaus und umfassen auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese eignet sich insbesondere beim Neuwagen Kauf.
Versicherungsschutz im Ausland – Mietwagen Versicherung
Schäden an einem Mietwagen deckt die Teil- und Haftpflicht- Versicherung allerdings nicht ab, sodass vor allem im Urlaub, bei einem Auslandsaufenthalt oder auf Reisen der Abschluss einer sogenannten Mallorca Police dringend empfohlen wird.
Kosten einer Kfz Versicherung – Wichtige Begriffe
Bevor eine Kfz Versicherung abgeschlossen wird, ermittelt die jeweilige Versicherungsgesellschaft anhand verschiedener Kriterien die persönliche Beitragsprämie der zu versicherten Person. Dabei kann sich der Versicherungsnehmer (VN) mit einer Selbstbeteiligung und Selbstbehalt an den Kosten eines Schadens beteiligen und somit die Beitragsprämie deutlich senken. Mit einem Versicherungsrechner lässt sich die Höhe der Selbstbeteiligung des jeweiligen Versicherungsanbieters berechnen. Die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung besteht allerdings nur bei einer Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Die Hochstufung durch Selbstbeteiligung beeinflussen
Insbesondere bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschadensfall ist eine Hochstufung in eine höhere SF-Klasse nicht zwingend. Ob und in welchem Umfang diese eintritt hängt maßgeblich von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. In der Regel werden Versicherungsverträge mit Selbstbeteiligung und Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro, 300 Euro und 600 Euro abgeschlossen. Diese variieren von Versicherer zu Versicherer deutlich, sodass ein Versicherungsvergleich sinnvoll ist, um einen passenden Tarif zu finden. Der Vorteil eines Versicherungsschutzes mit Selbstbeteiligung liegt in der Tatsache begründet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall die Wahl hat: Entweder den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, oder den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen und damit die Hochstufung in die teurere SF-Klasse vermeiden.