Bußgeld Katalog
Beim Bußgeld Katalog handelt es sich um ein Regelwerk, aus dem hervorgeht, wie bei Verkehrsverstößen verfahren wird. Vor dem 12. November 2001 wurden Ordnungswidrigkeiten welche den Straßenverkehr betreffen von den einzelnen Bundesländern geahndet. Ab dem 13. November trat dann mit dem Bußgeld Katalog ein einheitliches Regelwerk in Kraft, welches für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig ist. Die Bezeichnung Bußgeld Katalog ist in erster Linie aus der öffentlichen Wahrnehmung bekannt. Bei Behörden und Gerichten wird hierfür die Bezeichnung Bußgeldkatalog-Verordnung(BkatV) dafür verwendet. Im Bußgeld Katalog sind die Strafen festgelegt, welche je nach Art des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung(StVO) unterschiedlich ausfallen können. Möglich sind einfache Geldbußen bis hin zu einem Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Bei den Verstößen wird dazu noch unterschieden ob es sich um eine Verwarnung oder eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Zum Bußgeldkatalog 2014
Zum Bußgeldkatalog 2013
Die Höhe der Regelsätze
Bei den im Katalog genannten Beträgen handelt es sich um sogenannte Regelsätze. Diese gehen davon aus, dass die Verstöße fahrlässig begangen werden und es sich um gewöhnliche Tatumstände handelt. Das bedeutet, dass die jeweilige Bußgeldstelle oder der Richter in begründeten Einzelfällen auch unterschiedliche Bußgelder verhängen kann. Bei einem Bußgeld von weniger als 35 Euro erfolgt kein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Beträgen ab 40 Euro gibt es je nach Verstoß zwischen einem und vier Punkten. Für manche Verstöße wie beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Regelfahrverbot. Das heißt, es wird automatisch ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen, auf welches nur in einem begründeten Einzelfall verzichtet werden darf.
Die Anwendung des Bußgeld Katalogs in der Praxis
Die Handhabung des Bußgeldkatalogs gestaltet sich in der Praxis oftmals wesentlich schwieriger als dies zunächst scheint. Denn obwohl der Bußgeld Katalog vom Grundsatz her bundeseinheitlich gültig ist, kann es zwischen den einzelnen Bundesländern zu größeren Unterschieden kommen. So gilt der Freistaat Bayern als strengstes Bundesland, wenn es um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht. Bis vor einigen Jahren sprach dort noch das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) Recht, wenn es um die Verhandlung von Beschwerden gegen erhobene Bußgelder ging. Nach dessen Auflösung wird diese Aufgabe nun vom Oberlandesgericht Bamberg wahrgenommen, was an der strengen Rechtsprechung jedoch nichts geändert hat.
Besonders häufig kommt es bezüglich der ausgesprochenen Fahrverbote zu Rechtstreitigkeiten. Nach der deutschen Rechtsprechung kann auf ein Regelfahrverbot nur dann verzichtet werden, wenn es dadurch zu einer Bedrohung der Existenz des Verkehrssünders kommt. Allerdings ist diese in der Praxis oftmals nur sehr schwer nachzuweisen.
Die Rechtsprechung
Zum Teil weichen die Bestimmungen des Bußgeld Kataloges auch von der allgemeinen verwendeten Rechtsprechung ab. So kommt es laut Katalog zu einem Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 26 km/h liegt. Die deutsche Rechtsprechung sagt jedoch, dass statt der Geschwindigkeitsübertretungen auch andere Verstöße „von ähnlich schwerem Gewicht“ gelten. Die gravierendsten Änderungen des Bußgeld Katalogs traten zum 05.01.2009 in Kraft. Mit dem Ziel einen Rückgang bei der Zahl der Unfalltoten zu erreichen wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder das Nichteinhalten der Abstandsregel drastisch angehoben.