Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief ist ein amtliches Dokument, welches bis zum Oktober 2005 von den Herstellern ausgestellt und für die Zulassung von Fahrzeugen benötigt wurde. Seit Oktober 2005 werden nach der Umsetzung einer EU-Richtlinie nur noch die für die gesamte Europäische Union einheitlichen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Als Ersatz für den Fahrzeugbrief fungiert seit diesem Zeitpunkt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Gleichzeitig wurde auch der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

Inhalt des Fahrzeugbriefs
Mit Hilfe der Eintragungen im Fahrzeugbrief ist es möglich, ein bestimmtes Fahrzeug eindeutig zu identifizieren. Hierzu dient in erster Linie die durch den Hersteller vergebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer. In vielen Fällen wird hierfür auch noch die veraltete Bezeichnung Fahrgestellnummer verwendet. Zudem wird im Kraftfahrzeugbrief auch die Zuteilung eines Kennzeichens an eine bestimmte Person eingetragen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Eigentümer des Fahrzeugs. Des Weiteren wird durch die Ausstellung eines Fahrzeugbriefs durch den Hersteller bestätigt, dass ein Fahrzeug allen technischen Anforderungen des jeweiligen Landes entspricht und alle Eintragungen korrekt erfolgt sind.

Der Eigentumsschutz
Mit den im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen Personalien wird diejenige Person genannt, welche die Verfügungsberechtigung über das jeweilige Fahrzeug besitzt. Dabei kann es sich, sowohl um eine natürliche wie auch eine juristische Person handeln. Es muss sich dabei jedoch nicht zwangsläufig auch um den tatsächlichen Eigentümer des Fahrzeugs handeln. Die Übertragung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug ist deshalb auch ohne Fahrzeugbrief möglich. Allerdings geht der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Besitz des Fahrzeugbriefs ein wichtiges Indiz für die Eigentümerschaft darstellt. Der Kraftfahrzeugbrief sollte niemals innerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt werden. Im Falle eines Diebstahls wird dies seitens der Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt. Dies führt in der Regel dazu, dass die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt. Um dieser Gefahr zu entgehen, sollten Autofahrer bei einem KFZ Versicherungsvergleich auf Tarife achten, welche auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichten.

Die neue Zulassungsbescheinigung
Auch nach Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen behalten bereits ausgestellte Fahrzeugbriefe ihre Gültigkeit. Diese werden erst dann durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, wenn ein neuer Brief ausgestellt werden müsste. Als einer der größten Vorteile gilt dabei die höhere Fälschungssicherheit der Zulassungsbescheinigungen. Zudem sind diese aufgrund der EU-weiten Vereinheitlichung von den jeweiligen Stellen besser lesbar und vor eventuellen Datenfehlern geschützt. Allerdings gibt es dabei auch einige Nachteile. So wird beispielsweise nur noch ein Vorbesitzer eingetragen, wodurch die Wertermittlung eines Fahrzeugs erschwert wird. Die Europäische Union lehnt eine weitergehende Auflistung der Vorbesitzer aus Gründen des Datenschutzes ab. Außerdem muss dadurch öfter eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden, was zusätzliche Kosten für den Fahrzeughalter bedeutet.