Hauptuntersuchung

Die immer wiederkehrende Hauptuntersuchung, abgekürzt HU, wird aus mehreren Gründen durchgeführt. Zum Einen soll die Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeuges sichergestellt werden und zum Anderen die Umweltverträglichkeit getestet werden. Dafür gibt es einige verschiedene gesetzliche Vorschriften, die die technische Untersuchung in regelmäßigen Zeitabständen festlegen. Die mitunter bekannteste Form der Hauptuntersuchung ist die von den Kraftfahrzeugen. Sie soll dafür sorgen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen können. Durch die Globalisierung und immer engere Vernetzung von Ländern vor allem in der Europäischen Union, sind die gesetzlichen Regelungen in diesen Ländern vergleichbar. Dadurch ist ein gleichmäßiger Sicherheitsstandard gewährleistet und man muss sich auch als Tourist keine größeren Sorgen machen.

Was zeichnet eine HU aus
Die Hauptuntersuchung wird nicht wie von vielen Menschen angenommen von den Behörden ausgeführt, sondern wird von staatlich anerkannten, sogenannten Prüforganisationen durchgeführt. Dazu gehören zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd oder auch TÜV Nord. Diese Organisationen unterstehen einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung, sodass eine gleichmäßige Standardisierung gegeben ist. Vielen Menschen ist diese Untersuchung ihres Kraftfahrzeuges unter dem umgangssprachlichen Begriff TÜV bekannt. Dies hat damit zu tun, dass die TÜV’s früher die einzige Organisation waren, die diese Prüfung durchführen durften und somit ein Monopol hatten.
Der Umfang der Untersuchung und der Ablauf können auch nicht willkürlich bestimmt werden von der Organisation, sondern sie muss sich strikt an die Richtlinien über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und der Beurteilung der gefundenen Mängel am Fahrzeug halten. Hier gibt es daher nur sehr wenig Spielraum für den Prüfer.
Eine Hauptuntersuchung bedeutet, dass eine zerlegungsfreie Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung von vorgegebenen Bauteilen, durchgeführt werden muss. Zusätzlich findet eine Überprüfung des Kraftfahrzeuges auf seine Vorschriftsmäßigkeit gemäß der aktuell gültigen StVZO statt.

Die Untersuchungsintervalle
Einer Untersuchungspflicht unterliegen in Deutschland alle zulassungspflichtigen Anhänger und Kraftfahrzeuge. Jedoch gilt dies nicht für alle Fahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge die ein rotes Kennzeichen haben, egal ob es sich um ein Händler- oder ein Oldtimerkennzeichen handelt. Auch Fahrzeuge der Bundespolizei und der Bundeswehr müssen sich keiner Hauptuntersuchung unterziehen. Sie müssen sich stattdessen einer sogenannten internen Beglaubigung stellen.
Die Intervalle in denen die Prüfung der Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgenommen werden muss, sind sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert sich genau und gut zu informieren. Denn sonst könnte es sehr teuer für den Halter des Kraftfahrzeuges werden. Er ist verantwortlich für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeuges.
Die durchgeführte Prüfung wird durch eine Prüfbescheinigung, einen Stempel der in den Fahrzeugschein eingetragen wird und einer runden Prüfplakette am hinteren Kennzeichen des Kraftfahrzeuges nachgewiesen. Dabei wird die Farbe der Plakette jährlich gewechselt.
Für PKWs ist das erste Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung 36 Monate und jedes weitere Untersuchungsintervall 24 Monate. Das Kraftfahrzeug muss also alle zwei Jahre geprüft werden ob es noch immer dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht.