Kurzkennzeichen
Unter einem Kurzkennzeichen versteht man besondere Kennzeichen, die für bestimmte Zwecke gedacht sind. Primär dienen sie als Einsatz bei Probefahrten und die internationale Überführung von Fahrzeugen. Somit sind sie Teil der Überführungskosten. Eingesetzt werden Kurzkennzeichen aber auch für Prüfungsfahrten, die im Rahmen des Bestehens der praktischen Führerscheinprüfung anstehen. Auch zur Vorführung bei DEKRA und TÜV kommen diese Kennzeichen zum Einsatz. Kurzkennzeichen sind im Übrigen auch unter dem Begriff Kurzzeitkennzeichen bekannt, da sie nur vorübergehend an einem Fahrzeug angebracht werden, ehe für den richtgien Straßeneinsatz ein normales, der Norm entsprechendes KFZ-Kennzeichen benötigt wird. Die Kurzzeitkennzeichen sind zudem mit einigen Besonderheiten behaftet, Hierzu gehört etwa die Tatsache, dass man für sie keine gültige Bescheinigung, die sich auf eine bestandene AU und HU bezieht, benötigt.
Als Tageskennzeichen verlieren Kurzeitkennzeichen automatisch ihre Selbständigkeit
Wer ein Kurzkennzeichen bzw. Kurzeitkennzeichen benötigt, kann dieses ohne Probleme im Internet erwerben und anmelden. Die Kosten hierbei sind ausgesprochen überschaubar. Man kann zudem Kurzeitkennzeichen, die auch als 5-Tages-Kennzeichen bekannt sind so häufig genannt werden, ohne Abmeldung wieder entfernen. Denn sie verlieren automatisch nach fünf Tagen ihre Gültigkeit. Die Kosten bzw. Gebühren für die Nutzung betragen rund 20 Euro, wobei je zur Hälfte eine Verwaltungsgebühr und eine Erstellungsgebühr der Kennzeichen anfallen. Die Kosten sind dabei bundesweit einheitlich.
Voraussetzungen für die Nutzung von Kurzeitkennzeichen
Es gibt einige Voraussetzungen, die man beachten sollte, möchte man ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Diese Voraussetzungen beziehen sich zum einen auf das Erbringen bestimmter Dokumente und zum anderen auf die persönlichen Konditionen. Zu den Dokumenten, die man benötigt, um ein solches Kennzeichen zu beantragen, gehören ab-Nummer der Deckungskarte der Autoversicherung, eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises inklusive Meldebescheinigung und eine Gewerbeanmeldung, sofern man das Kennzeichen als Unternehmen nutzen möchte. Handelt man im Auftrag einer dritten Person, ist zudem eine Vollmacht erforderlich. Es versteht sich natürlich von selbst, dass der Antragssteller fahrtauglich ist, einen Führerschein besitzt und das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat.
Kurzzeitkennzeichen auch für das Ausland verfügbar
In der Regel kann man in Deutschland nur ein Kurzkennzeichen erwerben, das auch auf den deutschen Straßen zum Einsatz kommt. Durch neue Richtlinien und alternative Beantragungen hat man jedoch inzwischen auch die Möglichkeit, so genannte Auslandskurzzeitkennzeichen zu beantragen. Durch so genannte EU-Anerkennungspflichten kann man die Kennzeichen u. a. in den anderen Ländern der Union nutzen. Zudem ermöglichen es einige Richtlinien, die Kurzzeitkennzeichen in Ländern außerhalb der EU einzusetzen. Hierzu gehören u. a. die Schweiz, Mazedonien, Weißrussland und Bosnien sowie mit Iran ein Land, das sich noch nicht einmal auf dem europäischen Kontinent befindet.