Parkschadenversicherung

Spezielle Parkschadenversicherungen sind erst in den letzten Jahren von vielen Versicherern auf den Markt gebracht worden. Die Leistungen – und auch die Prämien – variieren jedoch von Versicherer zu Versicherer oft sehr stark. In der Regel decken sie alle Schäden ab, die am geparkten Fahrzeug entstehen, bei der Mehrzahl der Versicherer auch solche Schäden, die durch mutwillige Beschädigungen oder Vandalismus durch unbekannte Verursacher am geparkten Fahrzeug entstanden sind. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Verursacher des Schadens nicht ausfindig gemacht werden kann.

Vorteile einer speziellen Versicherung gegen Parkschäden
Die Vorteile einer Parkschadenversicherung liegen vor allem darin, dass Schäden von unbekannten oder nicht ermittelbaren Verursachern von der eigenen Versicherung gedeckt werden. Nicht bei allen Kaskotarifen sind diese Schäden automatisch voll gedeckt, in vielen Fällen riskiert der Versicherungsnehmer auch eine hohe Selbstbeteiligung, wenn er einen solchen Schaden seinem Kaskoversicherer meldet, in manchen Fällen auch die Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse bei der Kaskoversicherung.
Da die Parkschadenversicherung von vielen Unternehmen auch als Zusatztarif angeboten wird, kann in vielen Fällen eine Rückstufung vermieden werden, und der Schaden mit einer wesentlich geringere Selbstbeteiligung behoben werden als über den regulären Kaskotarif. In der Regel gibt es bei der Parkschadenversicherung keine Staffelung.

Wichtige Punkte bei der Parkschadenversicherung
Je nach den Versicherungsbedingungen ist die Parkschadenversicherung oft auf bestimmte Umstände eingeschränkt, zeitlich limitiert und gilt bei den meisten Versicherern auch nur bis zu einer festgelegten Schadenshöhe, die manchmal bei lediglich 500 Euro liegt. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Vandalismus Schäden verlangen viele Versicherer auch eine Aufnahme des Schadens durch die Polizei, bevor mit dem Protokoll dann erst ein Schadensantrag gestellt werden kann. Manche Versicherer setzen für eine Parkschadenversicherung auch voraus, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Vollkasko-Tarif abschließt.

Oft überschneidende Bedingungen mit bestehender Kaskoversicherung
Je nach Versicherer sind manche – oft sogar sehr viele – Parkschäden bereits durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Parkschadenversicherung macht dann nur dahingehend Sinn, dass eine Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse und damit eine Prämienerhöhung bei der Kaskoversicherung vermieden werden kann. Hier muss immer gegengerechnet werden, inwieweit die Jahresprämie der Parkschadenversicherung noch einen finanziellen Vorteil bietet.

„Organikbruch“ kann manchmal Parkschadenversicherungen überflüssig machen
Unter Organikbruch versteht man die Tatsache, dass die gesetzlich verfügten Änderungen im Bereich der Kaskoversicherungen seit 2003 zu dem Effekt geführt haben, dass vor allem für Versicherungsnehmer mit hoher Schadensfreiheitsklasse oft die Vollkasko-Prämie günstiger ist als die für eine Teilkasko. Da durch viele Vollkasko-Tarife oft ein weites Feld an Parkschäden abgedeckt ist, entfällt hier oft dann die Notwendigkeit, eine spezielle Versicherung gegen Parkschäden abzuschließen, und dabei gleichzeitig auch noch eine Reduktion der Versicherungsprämie in Anspruch nehmen zu können.