Pflichtversicherungsgesetz

In Deutschland besteht in verschiedenen Bereichen eine Versicherungspflicht. Für Besitzer eines Fahrzeuges betrifft dies die KFZ Haftpflichtversicherung, die durch das Pflichtversicherungsgesetz staatlich vorgeschrieben ist.

Der Sinn der Versicherungspflicht
Manche Autobesitzer sehen das Pflichtversicherungsgesetz als Einengung ihrer persönlichen Freiheit, aber tatsächlich ist es zum Schutz jedes Verkehrsteilnehmers gedacht. Diese Autoversicherung übernimmt nämlich Schäden, die bei vom Versicherten verschuldeten Unfällen an Dritten entstehen. Durch die Versicherungspflicht können sich alle Autofahrer sicher sein, dass sie die ihnen zustehenden Ansprüche bezahlt bekommen. Gäbe es diese Pflicht nicht, würden Geschädigte bei einem Unfall zwar juristisch im Recht sein, bei Zahlungsunfähigkeit des Verursachers aber trotzdem kein Geld erhalten.

Regelung der Versicherungspflicht
Problematisch wäre, wenn das Pflichtversicherungsgesetz nur für die Fahrer gelten würde. Dann wäre diese Regelung kaum umsetzbar, da tatsächlich von ihrem Führerschein Gebrauch machende Menschen schwer zu erfassen sind. Deswegen gilt die Versicherungspflicht allein für die Halter eines Fahrzeuges. Diese sind durch die Zulassungsbescheinigung in Form von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein registriert. Das bedeutet aber, dass im Zweifelsfall auch der Halter eines Fahrzeuges zur Rechenschaft gezogen wird. Das sollte jeder Besitzer bedenken, wenn er sein Fahrzeug an andere Personen ausleiht. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz gelten als Straftatbestand und werden dementsprechend hart bestraft. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, sollten dem Geschädigten die wichtigsten Daten wie zum Beispiel Laufzeit und Versicherungssumme übermittelt werden. Diese finden sich auf dem Versicherungsschein. Weigert sich ein Unfallverursacher zur Herausgabe, kann der Geschädigte diese Informationen über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen und auf dieser Grundlage die Schadenregulierung direkt mit der Assekuranz vereinbaren.

Wahl des Versicherers ist Angelegenheit der Fahrzeugbesitzer
Im Pflichtversicherungsgesetz ist nur vorgeschrieben, dass Fahrzeughalter eine KFZ Versicherung mit einer bestimmten Versicherungssumme und Deckungssumme vorweisen müssen. Der Markt dafür ist vielfältig, die Wahl eines Anbieters bleibt jedem Einzelnen überlassen. Zudem gibt es vom Gesetzgeber keine festgeschriebene Prämienhöhe, sodass einige Versicherer mithilfe sehr günstiger Prämien um die Gunst der potenziellen Kunden werben. Angesichts dieser Preisunterschiede sollten Versicherte regelmäßig einen Versicherungsvergleich vornehmen. Ein Versicherungsrechner im Internet erweist sich hierbei als nützliches Instrument. Dort müssen Interessierte die relevanten Informationen wie Regionalklasse, Schadenfreiheitsrabatt und Daten aus dem Fahrzeugschein angeben und können daraufhin die individuell errechneten Angebote zahlreicher Versicherer sehen. Ein Versicherungswechsel ist jährlich zum Stichtag 30. November sowie beim Kauf eines anderen Fahrzeugs und bei einem Schadenfall möglich.