Plakette

Das in Deutschland von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle zugeteilte Kraftfahrzeugkennzeichen erfüllt mehrere Funktionen: einerseits dient es zur eindeutigen Identifikation eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr, bei Kurzzeitkennzeichen oder Saisonkennzeichen ist anhand der Kennzeichenschilder auch der Zeitraum der Gültigkeit der Zulassung schon am Fahrzeug selbst ersichtlich.

Darüber hinaus befindet sich auf den Kennzeichenschildern aber auch noch eine Plakette, auf der das Datum der nächsten fälligen technischen Überprüfung des Fahrzeugs – der Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV und der nächsten fälligen Abgasuntersuchung (AU) codiert angegeben ist.

Bis Ende 2012 keine Plaketten mehr auf den vorderen Kennzeichenschildern
Bis 1. Januar 2010 war das Datum der nächsten fälligen Abgasuntersuchung (AU) auf einer sechseckigen Plakette auf dem vorderen Kennzeichenschild eines Kraftfahrzeugs mit Monat und Jahr markiert. Seit diesem Datum ist vom Gesetzgeber die Abgasuntersuchung aber zu einem Teil der Hauptuntersuchung (HU) gemacht worden. Bis Ende 2012 soll damit die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichenschild verschwunden sein – alle Kraftfahrzeuge tragen dann nur noch die runde Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf dem hinteren Kennzeichenschild.

Farbcodierung erleichtert Polizeikontrollen
Für jedes einzelne Jahr der Fälligkeit der Untersuchung wird eine eigene Farbe vergeben, in der die jeweilige Prüfplakette gehalten ist. Ist die Untersuchung durchgeführt worden, wird wieder eine neue Plakette in das Kennzeichenschild eingesetzt mit der Farbe des Jahres der neuen Fälligkeit. Die Farbe wurde dabei bisher sowohl für Abgasuntersuchungs- und Hauptuntersuchungsplakette vergeben.

Bei einer Polizeikontrolle ist damit für die kontrollierenden Organe auf einen Blick auch am stehenden Fahrzeug ersichtlich, bei welchem Fahrzeug die Abgas- oder Hauptuntersuchung bereits im vergangenen Jahr fällig gewesen wäre. Diese Fahrzeuge können damit leicht aufgefunden und aus dem Verkehr gezogen werden. Ohne zum vorgesehenen Termin durchgeführte TÜV-Überprüfung gilt ein Fahrzeug in Deutschland als nicht ausreichend verkehrstüchtig. In Zukunft wird es allerdings nur noch die runde Prüfplakette für die Hauptuntersuchung auf dem hinteren Kennzeichenschild geben.

Die Farbcodierung wechselt seit 1974 in der Reihenfolge Orange – Blau – Gelb – Braun – Rosa – Grün. Danach beginnt die Farbreihe wieder von vorne.

Datumscodierung auf den Plaketten
Genau in der Mitte der Plakette, in einem Kreis oder bei den alten AU-Plaketten in einem Sechseck, ist das auch durch die Farbe der Plakette codierte Jahr zweistellig angegeben. Der entsprechende Monat für die fällige Untersuchung wird durch einen kleinen schwarzen Keil markiert, der an der entsprechenden Stelle bei den Monatsnummern von eins bis zwölf sitzt.

Feststoffplaketten und Kunststoff-Aufkleber
Je nach Zulassungsstelle sind die Prüfplaketten entweder als sogenannte Feststoffplaketten ausgeführt, die in einen auf dem Kennzeichenschild angebrachten Aluhalter eingeclippt werden, oder lediglich als Aufkleber aus Folie, die sich beim versuchten Abziehen selbst zerstören.