Regionalklasse

Für die Berechnung der Prämie zur KFZ Versicherung spielt es auch eine Rolle, wo der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Hierzu wurde die Bundesrepublik Deutschland in insgesamt 444 verschiedene Zulassungsbezirke eingeteilt. Diese entsprechen den amtlichen Kennzeichen. Die verschiedenen Bezirke werden einmal jährlich in verschiedene Regionalklassen eingeteilt. Dazu werden Zulassungsbezirke mit ähnlichen Schadenszahlen in eine Regionalklasse eingestuft.

Aufgabe der Regionalklasse
Die Regionalklasse wird von den Autoversicherungen genutzt um die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen die besteht, dass eine Leistung erbracht werden muss. Hierzu werden die Unfallstatistiken der letzten fünf Jahre ausgewertet. Zum einen werden hierfür die Anzahl der Unfälle der einzelnen Bezirke und zum anderen auch die Höhe des Gesamtschadens erfasst. Hinzu wird auch die Anzahl der in einem Bezirk zugelassenen Fahrzeuge berücksichtigt. Aus den gesamten erfassten Daten wird dann ein Indexwert gebildet. Erhöhen sich die Unfallzahlen in einem Bezirk, so steigt auch der Indexwert entsprechend an. Im Gegenzug nimmt dieser ab, wenn die Unfallzahlen über einen längeren Zeitraum zurückgehen. Der Durchschnitt entspricht dabei immer 100 Prozent. Auf Basis dieser Daten wird dann die Regionalklasse festgelegt. Einmal pro Jahr werden dann die neuen Regionalklassen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vereinbart.

Unterschiedliche Regionalklassen je Versicherungsart
Die Einteilung in die Regionalklassen erfolgt für die Haftpflichtversicherung sowie die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung getrennt. So ist die KFZ Haftpflichtversicherung in die Regionalklassen 1-12 eingeteilt. Innerhalb der Vollkasko gibt es lediglich neun und bei der Teilkaskoversicherung sind es 16 verschiedene Regionalklassen. Somit kann es durchaus sein, dass ein Zulassungsbezirk für die Haftpflicht in einer hohen Klasse eingestuft ist, während bei der Kaskoversicherung eine niedrige Klasse gilt. Zudem gilt die Einteilung in Regionalklassen nicht nur bei der KFZ Versicherung, sondern wird seit 2002 auch bei der Versicherung für Motorräder angewendet.

Bei Änderung KFZ Versicherung wechseln
Wie bereits erwähnt werden die einzelnen Zulassungsbezirke jedes Jahr neu in die Regionalklassen eingeteilt. Dadurch ergeben sich zwangsläufig auch Änderungen bei der Versicherungsprämie. Eine Änderung kann sich sowohl negativ wie auch positiv auf die Prämie auswirken. Für den Fall, dass sich der Beitrag aufgrund einer Änderung erhöht, ergibt sich für den Versicherungsnehmer daraus ein Sonderkündigungsrecht. Die Autoversicherung kann dann mit einer Frist von vier Wochen nach Bekanntwerden der Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Autoversicherungen sind dazu verpflichtet, den Kunden jährlich über die eventuellen Änderungen informieren. Dabei gilt zu beachten, dass diese Information auch online erfolgen kann. Vor allem Direktversicherungen legen diese öfters im Online-Postfach des Kunden ab. Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss die Kündigung schriftlich an seine Versicherung senden. Dabei ist entscheidend, dass diese innerhalb der Frist bei Assekuranz vorliegt. Das rechtzeitige Absenden der Kündigung reicht nicht aus. Für den Fall, dass sich die Änderung aufgrund eines Umzugs des Versicherungsnehmers in einen anderen Zulassungsbezirk ergeben hat, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.