Schadensklassen
Wie hoch die Prämie bei der KFZ Versicherung ausfällt, ist von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig. Ein wichtiger Punkt ist unter anderem, in welcher Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmer eingestuft ist. Diese gibt Auskunft darüber, wie lange ein Autofahrer bereits ohne regulierten Schaden versichert ist. Neben den Schadenfreiheitsklassen gibt es zudem auch den Begriff der Schadensklassen.
Schadensklassen bei der Autoversicherung
Die Schadensklassen stellen eine Ergänzung zu den Schadenfreiheitsklassen dar. Als Schadensklassen werden die Klassen S und M bezeichnet. Wer bereits in einer niedrigen SF-Klasse eingestuft ist, der wird nach einem selbst verschuldeten Schaden in eine der Schadensklassen eingestuft. Fahranfänger, die mit der SF-Klasse 0 beginnen, werden dann in die Schadensklasse M, welche auch als Malus Klasse (siehe auch dazu Malus Datei) bezeichnet wird, zurückgestuft. Andere Versicherungsnehmer mit einer niedrigen SF-Klasse kommen nach einem Unfall in die Schadensklasse 0. Die Beitragssätze der Schadensklassen können je nach Versicherer voneinander abweichen. In den meisten Fällen wird für die Schadensklasse ein Beitragssatz von 245 und für die Schadensklasse S ein Beitragssatz von 155 Prozent erhoben.
Getrennt nach Haftpflicht und Vollkasko
Für die KFZ-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung gilt jeweils eine unterschiedliche Schadensklasse. Keine SF-Klasse bzw. Schadensklasse gibt es dagegen für die Teilkaskoversicherung. Da diese lediglich Schäden aufgrund elementarer Ereignisse ersetzt, spielt das Fahrverhalten des Versicherungsnehmers hier keine besondere Rolle. Kommt es beispielsweise zu einem Schaden, der durch die Vollkaskoversicherung reguliert wird, so wirkt sich eine Änderung auch nur auf die SF-Klasse der Vollkasko aus. Die Einstufung bei der Haftpflichtversicherung ändert sich dagegen nicht.
Schadensklasse wieder verlassen
Autofahrer, die in einer Schadensklasse eingestuft sind, können diese wieder verlassen, nachdem sie ein Jahr unfallfrei gefahren sind. Es erfolgt dann direkt eine Höherstufung in die SF-Klasse 1, was in der Regel einen Beitragssatz von 100 Prozent bedeutet. Autofahrer, die in einer Schadensklasse eingestuft sind, werden im Übrigen in der Malus Datei des HUK-Verbandes gespeichert. Auf diese Datei können nahezu alle Versicherungsunternehmen zugreifen.
Schaden eventuell selbst übernehmen
Wer einen Kaskoschaden verursacht, sollte vor einer Regulierung durch die Autoversicherung zunächst prüfen, wie sich dies auf die künftige Prämie auswirkt. Oftmals ist es günstiger, diesen aus eigener Tasche zu bezahlen und so seine bestehende SF-Klasse zu erhalten. Über einen Versicherungsvergleich im Internet lässt sich schnell feststellen, wie sich eine Umstufung bei der künftigen Prämie bemerkbar macht. Diese wirkt sich immer erst auf den Beitrag des Folgejahres aus. Für das laufende Versicherungsjahr ergeben sich dadurch keine Änderungen. Ein verursachter Haftpflichtschaden muss jedoch in jedem Fall an die Versicherung gemeldet werden. Autofahrer haben jedoch die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten einen Rückkauf des Schadens vorzunehmen. Bezahlen Sie den ersetzten Schaden an die Versicherung zurück, so können sie ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse behalten.