Überführung

Mit der Überführung von Kraftfahrzeugen ist ihre Verlegung von einem Ort zum anderen – beispielsweise vom Importeur zum einzelnen Händler oder von einem Land in ein anderes, um dort zugelassen und betrieben zu werden – gemeint. Unterschieden wird dabei zwischen einer Überführung „auf eigener Achse“ und dem Fahrzeugtransport. Auf eigener Achse bedeutet, dass das Fahrzeug mit einer speziellen Zulassung für die Überführung und einer speziellen Kurzzeit-Versicherung im fließenden Fahrzeugverkehr selbsttätig bewegt wird, während es bei einem Transport auf einem speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeugtransporter oder – bei Einzelfahrzeugen – auf einem Anhänger transportiert wird. Es gibt auch eine nicht geringe Zahl von Unternehmen, die sich auf die Fahrzeug-Überführung spezialisiert haben, und diese im Kundenauftrag komplett durchführen. Besonders wertvolle Fahrzeuge werden dabei mittels Spezialtransportern innerhalb eines geschlossenen Aufbaus transportiert. Um gegen Transportschäden gesichert zu sein, verfügen diese Unternehmen auch über spezielle, besonders leistungsfähige Versicherungen für den Fahrzeugtransport. In der Regel fallen aber bei in Auftrag gegebenem Transport oder Fahrzeugüberstellung durchaus beträchtliche Überführungskosten an.

Selbst durchgeführte Überführungen noch nicht zugelassener Fahrzeuge innerhalb Deutschlands
Die einfachste Möglichkeit, Fahrzeuge innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu transportieren, ohne sie zuvor regulär zuzulassen, stellt die Fahrzeugüberführung mittels der roten Werkstätten Kennzeichen dar, über die Händler und Werkstätten verfügen, und deren Versicherungsschutz an kein besonderes Fahrzeug gebunden ist. Stammt das zu überführende Fahrzeug allerdings nicht vom Händler, sondern beispielsweise von privat, fällt diese Möglichkeit meist aus, da Werkstätten Kennzeichen lediglich an Händler und Kfz-Betriebe ausgegeben werden und eine bloße Weitergabe an Dritte zur Benutzung nicht erlaubt ist. Eine Möglichkeit bietet hier die Kurzzeitzulassung, die für lediglich fünf Tage gilt, und für diesen Zeitraum für das gegenständliche Fahrzeug einen vollen Versicherungsschutz enthält. Die Kennzeichen der Kurzzeitzulassung werden danach automatisch ungültig, und können vernichtet werden. Die Beantragung der Kurzzeitzulassung muss bei der Zulassungsstelle unter Vorlage einer speziellen eVB für die Kurzzeitzulassung erfolgen.

Überführungen aus dem Ausland nach Deutschland
War das Fahrzeug bereits einmal in einem anderen EU-Staat zugelassen, oder besitzt es zumindest in Europa eine gültige Typengenehmigung, können im Ausfuhrstaat international gültige Exportkennzeichen gemeinsam mit einer entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung beantragt werden. Hier sind – je nach Staat, aus dem das Fahrzeug nach Deutschland eingeführt wird, unterschiedliche Formalitäten und Gebühren notwendig, was die Überführungskosten für eine solche internationale Überführung nicht selten erheblich verteuern kann. In manchen Fällen lohnt es sich daher, die Überführung des Fahrzeuges doch als Transport durchführen zu lassen, bei Händlerfahrzeugen macht das gegen Aufpreis in manchen Fällen auch der Händler.

Überführungen von Deutschland ins Ausland
In Deutschland gibt es eigene Exportkennzeichen, die für die Überführung eines Fahrzeuges aus Deutschland in ein anderes Land eingesetzt werden können.