Abgasuntersuchung
Seit dem Januar 2010 wird in Deutschland keine separate Abgasuntersuchung(AU) mehr durchgeführt. Zu diesem Termin wurde die Abgasuntersuchung als Umweltverträglichkeitsprüfung in die Hauptuntersuchung integriert. Aus diesem Grund wird auch keine AU-Plakette mehr ausgegeben.
Zusammenlegung der Haupt- und AU-Untersuchung
Der für die Abgasuntersuchung maßgebliche Paragraph 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) ist zum 31.12.2009 entfallen. In diesem waren sämtliche Bestimmungen zur AU festgehalten. An dessen Stelle rückte der § 29 Abs. 14 der StVZO, in dem die Regelungen der neuen Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt sind. Für Fahrzeuge älteren Baujahrs welche noch über keine On-Board-Diagnose(OBD) verfügen wird auch weiterhin eine separate Abgasuntersuchung mit einer entsprechenden Bewertung durchgeführt. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose wird ausschließlich der OBD-Speicher ausgelesen. Für OBD-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung nach dem 01.01.2006 wurde bereits seit dem April 2006 auf eine separate Abgasmessung verzichtet, sofern eine OBD-Auslesung technisch möglich war.
Die durchführenden Stellen
Es besteht trotz der Integration in die Hauptuntersuchung weiterhin die Möglichkeit, die Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer anerkannten KFZ-Werkstatt durchführen zu lassen. Diese darf dann allerdings frühestens in dem auf der HU-Plakette ausgezeichneten Monat durchgeführt werden. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, dann muss bei der Hauptuntersuchung eine erneute Abgasmessung erfolgen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung darf nur mit einem den aktuellen AU-Richtlinien entsprechenden Abgasmessgerät durchgeführt werden. Diese werden anhand der verwendeten Softwareversion unterschieden.
Nachweis der AU-Untersuchung
Statt der AU-Plakette erhalten Autofahrer einen entsprechenden AU-Nachweis. Bei Fahrzeugen ohne OBD, bei denen eine Abgasmessung durchgeführt wurde, werden die entsprechenden Messwerte in die Bescheinigung eingetragen. Diese Nachweise werden mit einem zusätzlichen Sicherheitsmerkmal ausgestattet. Auf dem Nachweis wird eine achteckige Plakette mit dem Durchführungsjahr der AU angebracht.
Die frühere AU-Untersuchung
Die vorher durchgeführte AU-Untersuchung wurde im Jahr 1985 eingeführt und galt ursprünglich nur für Benzinfahrzeuge. Die Richtlinien wurden in den folgenden Jahren mehrfach angepasst und es wurden alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in die Prüfung einbezogen. Ziel war dabei in erster Linie die Senkung der Schadstoffemissionen. Ausgenommen von der Prüfung waren lediglich selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit weniger als vier Rädern oder einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km pro Stunde. Zudem waren auch Dieselfahrzeuge mit weniger als vier Rädern bzw. einer geringeren Höchstgeschwindigkeit als 25 km/h. Kraftfahrzeuge ohne Katalysator(KAT) oder mit einem ungeregelten KAT mussten einmal jährlich und alle anderen Fahrzeuge alle zwei Jahre zur AU.
Bei der Abgasuntersuchung wurde gemessen ob die geltenden Grenzwerte eingehalten oder überschritten wurden. Bei eingehaltenen Werten erhielt das Fahrzeug auf dem vorderen Kennzeichen eine AU-Plakette. Um diese gut unterscheiden zu können, wurde für jedes Jahr eine farblich andere Plakette verwendet. Zudem wurde bei jeder Prüfung ein Prüfprotokoll erstellt, welches immer mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden musste. Bei einem Überschreiten des Prüfungszeitraums konnte dem betreffenden Fahrzeug die Zulassung entzogen werden. Zusätzlich erhielt der Fahrzeughalter ein Bußgeld nach dem aktuellen Bußgeld Katalog sowie eventuell einen Eintrag in das Verkehrsstrafregister.