Verkehrszentralregister
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Das Verkehrszentralregister VZR, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch Verkehrssünderdatei genannte Einrichtung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt, das in Flensburg ansässig ist, betrieben. Bereits seit 1958 werden hier grobe Verstöße von Verkehrsteilnehmern gegen die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz StVG aufgezeichnet und gespeichert, und nach einem Punktesystem geordnet. Gerichtliche Urteile und Strafverfahren wegen im Straßenverkehr begangenen Delikten werden ebenfalls in dieser Datenbank, dem Verkehrszentralregister VZR im Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert.
Punkte zusätzlich zur Geldbuße und zum Fahrverbot
Das seit 1974 bestehende Punktesystem für sogenannte Mehrfachtäter wurde geschaffen, um eine sowohl für die Behörde als auch für die Bürger übersichtlichere Aufzeichnung und Gewichtung von Verkehrsstrafdaten zu haben. Bis dorthin gab es nur allgemeine Richtlinien für das Verfahren mit Mehrfachtätern, die sich aber nicht als praktikabel erwiesen. Die „Punkte in Flensburg“ werden – neben Geldbuße und eventuellem befristeten Fahrverbot – für besonders schwer wiegende Verkehrsdelikte vergeben, und nach einem gewissen Zeitraum wieder gelöscht. Ab einer festgelegten angesammelten Punktezahl kommt es entweder zum vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Anordnung einer sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung MPU, die feststellen soll, ob der Delinquent überhaupt in der Lage ist, verantwortlich und ohne Gefährdung anderer ein Fahrzeug zu lenken. Ergibt die Untersuchung berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, wird die Fahrerlaubnis von der Behörde eingezogen. Ab einer Zahl von mehr als 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen, die Untersuchung gilt in diesem Fall dann nicht mehr als stichhaltig.
Einsicht für Bürger und maßgebliche Stellen
Sowohl Bürger können formlos unter Vorlage ihres Personalausweises eine Auskunft über ihren Punktestand verlangen, als auch Polizei- und Verkehrsbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und dem Zoll die Daten von Bürgern abfragen können. Zudem ist eine internationale Abfrage bei deutschen Bürgern über das europäische EUCARIS möglich.
Bewertung des Punktestandes durch Versicherer
In vielen Fällen fließt bei Kfz-Haftpflichtversicherern auch der aktuelle Punktestand in die Berechnung der Versicherungsprämie mit ein – hoher Punktestand bedeutet relativ hohes Schadensrisiko, da durch die begangenen Verkehrsdelikte die Vermutung nahe liegt, dass der Antragsteller relativ rücksichtslos fährt und nicht immer auf das Straßenverkehrsgesetz StVG achtet. Umgekehrt kann bei nicht vorhandenen Punkten im Verkehrszentralregister VZR von einem geringeren Risiko ausgegangen werden – manche Versicherer vergeben dabei für diese Risikominderung auch einen Prämiennachlass, wenn der Antragsteller eine Selbstauskunft aus dem Verkehrszentralregister VZR vorlegt. Die Gewichtung ist allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, wie bei allen weichen Tarifmerkmalen, und somit hängt es auch vom Versicherer ab, ob ein Prämiennachlass gewährt wird, und wie hoch dieser ausfällt. Eine Selbstauskunft aus dem Verkehrszentralregister VZR beim Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen und vorzulegen ist also für Versicherungsnehmer unter Umständen vorteilhaft, ebenso wie das Vergleichen der Prämiennachlässe durch einzelne Versicherer.