Beitragsgarantie

Manche Autoversicherer bieten ihren Versicherten eine sogenannte Beitragsgarantie an. Damit ist gemeint, dass die Gesellschaft für einen vorher fest gelegten Zeitraum, keine Erhöhung der Versicherungsprämie vornehmen wird und darf. Normalerweise handelt es sich bei dem genannten Zeitraum um eine Dauer von einem Jahr. Diese Angaben können aber natürlich variieren. Jedoch muss der Kunde in der Regel nicht fürchten, dass wenn er Mitte des Jahres solch eine Beitragsgarantie abschließt, dass das Unternehmen sofort zum Anfang des Jahres die Versicherungsprämie erhöht. So haben Sie durch die festgelegte Zeit von einem Jahr eine zusätzliche Sicherheit.

Gefahren einer Beitragsgarantie
Eine Beitragsgarantie kann den Versicherer aber trotzdem nicht immer vor einer Erhöhung der Versicherungsprämie zum nächsten Jahr schützen. Es gibt nämlich wie bei den meisten Verträgen ein paar Ausnahmen. Über die sollte man sich bewusst sein und sich vor dem Vertragsabschluss darüber informieren. Ausnahmen stellen Beitragssteigerungen dar die aufgrund einer Anpassung der Typen– oder Regionalklassen vorgenommen werden. Regionalklassen zeigen an, in welchem Bezirk ein Kraftfahrzeug zugelassen wurde. Insgesamt gibt es in Deutschland 444 von solchen Zulassungsbezirken. Für alle diese Zulassungsbezirke wird dann jedes Jahr eine Regionalstatistik erstellt. Diese Statistik wird dann dafür benutzt, um eine Zusammenfassung in Regionalklassen vorzunehmen. Diese Einteilung erfolgt anhand der Anzahl der Schäden, welche in einem Jahr in jedem Zulassungsbezirk aufgetreten sind. Jedoch wird nicht nur die Häufigkeit bewertet sondern auch die Höhe des Gesamtschadens.
Aufgrund dieser Ergebnisse kann ein Fahrzeugmodell schlechter eingestuft werden. Daraus resultiert dann eine Erhöhung der Versicherungsprämie trotz dem Abschluss Ihrer Garantie.

Wie kann sich der Versicherte schützen
Jeder Versicherte, ob er eine Garantie zur Festlegung der Beiträge hat oder nicht, kann sich gegen eine Prämienerhöhung zur Wehr setzen und muss diese nicht einfach hinnehmen. Eine einfache Beitragserhöhung ohne Gegenleistung von Seiten des Versicherers, räumt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein. Dieses Recht ist allerdings an eine vier wöchige Frist gekoppelt. Die Kündigung sollte man schriftlich und per Einschreiben einreichen.
Auch bei einer Schadensmeldung kann der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen seine Mitgliedschaft kündigen. So haben Sie die Möglichkeit, sich nach einer neuen Versicherung mit günstigeren Konditionen umzusehen.

Vor einem Wechsel ist unser Versicherungsvergleich hilfreich
Bevor man seine Versicherung kündigt ist es ratsam sich vorher bei uns die angebotenen Tarife anzuschauen und zu vergleichen. Am leichtesten geht dies über unser Versicherungs-Vergleichsportal und die verschiedenen Tarife miteinander vergleicht. Dort gibt es auch die Möglichkeit mit einer präziseren und detaillierteren Suche, die Rahmenbedingungen die man benötigt festzulegen und nur einen Vergleich zwischen Tarifen durchzuführen die man braucht. Das spart eine Menge Zeit und man verliert nicht so schnell den Überblick. So steigen die Chancen sich für die richtige Versicherung zu entscheiden und das Auto kann genutzt werden.