Begleitetes Fahren
Das begleitete Fahren wird umgangssprachlich auch als Führerschein mit 17 bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Sondergenehmigung, aufgrund derer Jugendlichen bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erwerben können.
Bedingungen für begleitetes Verfahren
Die Prüfung kann mit Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die Ausbildung selbst kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Mit der Anmeldung muss gleichzeitig ein Antrag zur Teilnahme am begleitenden Fahren gestellt werden. Hierfür müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich zustimmen. Mit Bestehen der Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Diese muss beim Fahren immer mitgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch ein begleitetes Fahren möglich. Mit dem Bestehen der Prüfung beginnt gleichzeitig auch die zweijährige Probezeit. Zu beachten ist, dass die Prüfungsbescheinigung drei Monate nach dem 18. Geburtstag automatisch erlischt. Der Führerscheinneuling muss rechtzeitig die Aushändigung des endgültigen Führerscheins beantragen.
Voraussetzungen an den Begleiter
Um als Begleitperson fungieren zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Begleiter das 30. Lebensjahr vollendet haben, und seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein besitzen. Zudem darf dieser nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes haben. Alle Begleiter müssen bereits bei der Antragstellung namentlich genannt werden und sich per Unterschrift einverstanden erklären. Zudem müssen auch die Erziehungsberechtigten mit den Begleitpersonen einverstanden sein. Diese werden dann namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Begleitetes Fahren erfordert von den Begleitpersonen bestimmte Aufgaben erfüllen. So dienen Sie dem Fahranfänger als Ansprechpartner und helfen diesem in schwierigen Situationen. Wichtig dabei ist, dass die Begleiter lediglich als Beifahrer und nicht als Fahrzeugführer angesehen werden. So sollen sie zwar Tipps geben und den Fahrer beraten, jedoch bleibt dieser immer der verantwortliche Fahrzeugführer.
Rechtliches zum begleitenden Fahren
Während der Fahrt muss der Begleiter seinen Führerschein und der Fahrer seine Prüfungsbescheinigung immer mitführen. Der Begleiter darf maximal einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut haben. Für den Fahrer selbst gilt ein generelles Alkoholverbot. Bei Verstößen können entsprechende Strafen ausgesprochen werden. So drohen unter anderem ein Widerruf der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld von 50 Euro oder ein Punkt in Flensburg. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann diese erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wiedererlangt werden. Bei Nichtmitführen der Prüfungsbescheinigung wird zudem ein Bußgeld von 10 Euro erhoben.
Vorteile des begleiteten Fahrens
Begleitetes Fahren soll in erster Linie dazu dienen, die Unfallzahlen bei jungen Autofahrern zu senken. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass Teilnehmer am begleiteten Fahren knapp 30 Prozent weniger Unfälle verursachen als normale Fahranfänger. Dies honorieren mittlerweile auch die meisten KFZ-Versicherungen. Teilnehmer am begleiteten Fahren erhalten hierfür von den meisten Gesellschaften einen entsprechenden Rabatt. Deshalb sollten gerade Führerscheinneulinge immer unseren Versicherungsrechner nutzen, um den für sie günstigsten Tarif zu finden.