KFZ Versicherung

Es gibt verschiedene Kfz-Versicherungen, die vom Verbraucher in Anspruch genommen werden können. Verpflichtend ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese kann eine Fahrzeuganmeldung nicht durchgeführt werden. Hiermit wird sichergestellt, dass unabhängig von der finanziellen Stellung eines Fahrzeugführers oder des Halters sämtliche Schäden bezahlt werden können (auch in Millionenhöhe), die schuldhaft mit dem betreffenden Fahrzeug an anderen Fahrzeugen und weiteren Sachgegenständen sowie an Personen selbst herbeigeführt werden.

Eine Kfz-Versicherung für gewisse Fälle
Darüber hinaus kann sich ein Fahrzeughalter freiwillig versichern. Dies betrifft den Teil- oder Vollkaskoschutz, den Verkehrsrechtsschutz oder auch den Schutzbrief. Eine Kaskoversicherung versichert Schäden, die entweder schuldhaft durch das Fehlverhalten des Fahrzeughalters selbst verursacht werden. Dies kann sich auf ein Unfallgeschehen beziehen oder gleichfalls auf fahrlässige Beschädigungen. Oder es handelt sich um Schäden, bei denen der Verursacher nicht auszumachen ist (Fahrerflucht, Glasbruch etc.). Weiterhin geht es um Wetter- und Wildschäden, wobei letzteres im Voraus genau vertraglich geregelt werden soll. Schäden von Wild, welches mit einer bestimmten Häufigkeit in den vom Fahrer befahrenen Regionen vorkommt, sind dort abgedeckt. Bei einem Vergleich ergeben sich erhebliche Preisunterschiede der Anbieter.

Ein sogenannter Schutzbrief wird gewöhnlich von Automobilclubs herausgegeben. Bei einem Vergleich stellt man fest, dass hier Pannen- und Abschlepphilfe, die Erstattung von Ersatzwagen, Heimholservice bei Auslandsfahrten, Übernachtungszahlungen, die durch einen Unfall notwendig werden und vor allem auch der Verkehrsrechtsschutzservice abgedeckt sind. Letzterer kann bei jeder Versicherungsgesellschaft auch direkt als einzelnes Element vereinbart werden (auch hier ergeben sich im Vergleich unterschiedliche Tarife) – hier werden sämtliche Vorgänge betreut, bei welchen ein Fahrzeughalter ungerechtfertigt mit Ansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer oder auch von Behörden belangt wird.