Einzelfahrerrabatt

Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten bei der Autoversicherung verschiedene Rabatte, mit denen Versicherungsnehmer die Prämie reduzieren kann. Dabei legen die Assekuranzen selbst fest, welche Rabatte sie genau anbieten und wie hoch diese ausfallen. Ein Rabatt den die meisten Gesellschaften zu ihren Tarifen anbieten ist der Einzelfahrerrabatt.

Was ist der Einzelfahrerrabatt?
In einigen Fällen wird der Einzelfahrerrabatt auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet. Dieser wird immer dann gewährt, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich vom Versicherten selbst genutzt wird. Die Assekuranzen gehen von einem geringeren Schadenrisiko aus, je weniger unterschiedliche Fahrer mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer sich nicht sicher ist, ob er diesen Rabatt bereits voll ausschöpft, lohnt die Nachfrage bei seiner Gesellschaft. In den meisten Fällen kann dies auch direkt aus der Versicherungspolice entnommen werden.

Versicherungsschutz nur für eingetragenen Fahrer
Wird ein solcher Rabatt vereinbart, so gilt der Versicherungsschutz nur für diejenigen Schäden, die auch von dem betreffenden Fahrer verursacht wurden. Dies muss nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein. Der jeweilige Fahrer wird beim Abschluss der Versicherung namentlich in der Police genannt. Verursacht ein anderer Fahrer einen Schaden, so muss die Versicherung in diesem Falle keinen Ersatz leisten. Wer einen Einzelfahrerrabatt erhält, darf sein Fahrzeug also auch wirklich nur alleine nutzen. Sollte er gegen diese Regel verstoßen, so kann die Gesellschaft hierfür zusätzlich noch eine Vertragsstrafe verhängen. Diese kann bis zu einer vollen Jahresprämie der KFZ-Versicherung betragen. Zudem werden alle bereits gewährten Rabatte vom Versicherungsnehmer nachträglich eingefordert. Dies gilt übrigens auch, wenn der Versicherte im Versicherungsantrag falsche Angaben macht oder der Assekuranz wichtige Änderungen nicht mitteilt. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, in denen auch dritte Personen das Fahrzeug nutzen können. Dies gilt zum Beispiel bei einer Notfahrt ins Krankenhaus. Befindet sich der Wagen in einer Werkstatt, so können die Mitarbeiter der Werkstatt ebenfalls das Fahrzeug beispielsweise zu einer Probefahrt nutzen. In diesem Falle bleibt der vollständige Versicherungsschutz erhalten.

Abgewandelte Form des Einzelfahrerrabatts
Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften auch abgewandelte Formen des Einzelfahrerrabatts an. So gibt es beispielsweise Preisnachlässe, wenn das Fahrzeug lediglich vom Versicherten selbst sowie seinem Ehe oder Lebenspartner gefahren wird. Zudem gibt es auch den sogenannten Nutzerkreisrabatt. Dabei werden mehrere Fahrer genannt, welche das versicherte Fahrzeug nutzen. Dabei gilt auch die Faustregel, je weniger Fahrer dies sind desto höher fällt der Rabatt aus. Für alle Rabatte gilt, dass die jeweiligen Fahrer in den Versicherungsvertrag namentlich eingetragen werden. Solche Rabatte können sich für den Versicherungsnehmer durchaus bemerkbar machen. Deshalb sollten Autofahrer vor dem Vertragsschluss immer unseren Versicherungsvergleich mit einem Versicherungsrechner durchführen. Dabei werden alle wichtigen Faktoren abgefragt, die für einen eventuellen Rabatt wichtig sind. Somit kann der Nutzer sicher sein, dass beim Vergleich alle in Frage kommenden Preisnachlässe berücksichtigt werden.