KFZ Kennzeichen
Historie der Kennzeichnung
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts schrieben vereinzelte Behörden in Deutschland vor, dass Fahrräder gekennzeichnet werden mussten. 1896 wurde dann am ersten Automobil ein Nummernschild angebracht. Im Jahr 1906 wurde eine ausnahmslose Regelung angeordnet, die dann 1907 für das ganze Deutsche Reich in Kraft trat. Bis zum Eintreten des heutigen Systems im Jahr 1956 wurden diese Regelungen und Vorschriften noch häufig verändert.
Im Augenblick kommen in Deutschland zwei verschiedene Varianten der Kfz-Kennzeichen vor. Das sind zum einen die seit 1956 eingesetzten DIN-Kennzeichen und zum anderen die neuen Euro-Kennzeichen, die im Jahr 2000 auf den Markt kamen, und seitdem von den Zulassungsstellen ausgegeben werden.
Dieses Euro-Kennzeichen hat einen blauen Streifen links des Kennzeichens. In diesem Streifen befinden sich die gelben Sterne des Europazeichens. Darunter steht jeweils das Nationalkennzeichen(z.B. „D“ für Deutschland). Seit Einführung dieses Euro-Kennzeichens fiel auch die Pflicht der Nationalaufkleber weg, die Verpflichtung war, wenn man ins Ausland fuhr.
Seit 1998 steht das Kurzzeit-Kennzeichen zur Verfügung. Dieses wird für Probe- oder Überführungsfahrten verwendet. Es hat eine Gültigkeit von höchstens 5 Tagen. Das Datum, an dem es seine Gültigkeit verliert, ist am rechten Rand eingestanzt.
Ein rotes Kennzeichen wird ausschließlich an KFZ-Betriebe ausgegeben und dürfen ebenfalls nur für Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden. Dieses gilt auch als Kennzeichen, das man wechseln kann, und ist daher geeignet für Betriebe mit großem Fuhrpark.
Kennzeichen für Oldtimer sind für Fahrzeuge gedacht, die ein Alter von mindestens 30 Jahren haben. Das Fahrzeug muss allerdings Originalzustand haben. Für diese Fahrzeuge wird eine einheitliche Steuer berechnet und dessen Kennzeichen endet mit einem „H“ für Historisch.
Seit 1997 besteht die Möglichkeit eines http://autoversicherungvergleich.biz/saisonkennzeichen. Ein Fahrzeug mit solch einem Kennzeichen ist für mindestens zwei und maximal elf Monate eines Jahres zugelassen. Diese eignen sich besonders für Fahrzeuge, die nur im Sommer oder im Winter zugelassen werden.