Unterjährige Zahlungsweise
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In der Autoversicherung ist bei allen Versicherungsarten eine jährliche Bezahlung der kompletten Prämie üblich. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist stets der Beginn des Versicherungsjahres, welches bei der KFZ Versicherung auf den Jahresanfang fällt. Viele Versicherer bieten aber auch eine sogenannte unterjährige Zahlungsweise ein.
Die unterjährige Zahlungsweise als Ratenzahlung
Dieser bürokratische Begriff bedeutet schlicht, dass der Versicherungsnehmer seinen Beitrag in Raten begleichen kann. Gewöhnlich hat er die Wahl zwischen einer Bezahlung im Halbjahr, im Quartal oder pro Monat. Für einige Versicherte ist das die einzige Möglichkeit, um die Prämie bezahlen zu können. Im Januar sehen sich Verbraucher nämlich mit einer Reihe von Kosten konfrontiert, da unter anderem auch andere Versicherungen neben der KFZ Versicherung in diesem Monat die Beiträge einziehen. Zudem liegt zu Jahresbeginn ein meist kostspieliges Weihnachtsfest nur wenige Wochen zurück. Um eine Überziehung des Kontos oder gar eine mit Gebühren verbundene Rücklastschrift zu vermeiden, kann eine unterjährige Zahlungsweise eine ratsame Alternative sein. Sowohl bei der jährlichen als auch bei der unterjährigen Bezahlung sollten Versicherte immer darauf achten, dass Rechnungsbeträge beglichen werden. Nach einem gesetzlich geregelten Mahnverfahren, auf das der Versicherungsnehmer nicht reagiert, kann der Versicherer eine Autoversicherung leistungsfrei stellen. Ein dann entstandener Schaden muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen. Bei großen Summen kann das zum finanziellen Ruin führen.
Höhere Kosten für Versicherte durch Teilzahlungszuschlag
Allerdings ist eine solche Ratenzahlung nicht kostenlos. Da die Gesamtprämie zu Jahresbeginn fällig ist, wird die Aufsplittung über die kommenden Monate als gewährter Kredit betrachtet. Dafür erheben Versicherer einen Teilzahlungszuschlag. Dieser ist in den Vertragsbedingungen ausgewiesen und sollte von Interessierten dort nachgelesen werden. Rechtlich umstritten ist momentan, ob die Versicherer in den Details auch den exakten Effektivzins benennen müssen. Anhand dieses sehen Verbraucher genau, wie hoch die eigentliche Belastung im Vergleich zur jährlichen Zahlungsweise ist. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus 2011 deutet darauf hin, dass Versicherungen zur Darstellung dieses Effektivzinses verpflichtet sind. Allerdings bleiben noch Urteile höherer Instanzen zur endgültigen Beurteilung abzuwarten.
Die Versicherer bestimmen die Zahlungsmodalitäten
Wer schon vor Abschluss eines Vertrages weiß, dass für ihn nur eine unterjährige Zahlungsweise in Betracht kommt, sollte dies als Kriterium bei einem Versicherungsvergleich berücksichtigen. Der KFZ Versicherung steht nämlich frei, ob sie überhaupt diese Möglichkeit anbietet. Überlässt sie ihren Kunden diese Option, kann sie wiederum selbst den Teilzahlungszuschlag festlegen. Dementsprechend unterscheiden sich die Konditionen erheblich. Der Blick allein auf den Effektivzins bei Ratenzahlung zu richten, wäre aber zu beschränkt. Ein niedriger Teilzahlungszuschlag bringt wenig, wenn die grundsätzliche Prämie deutlich teurer als bei anderen Anbietern ist. Zudem ist zu prüfen, ob Ermäßigungen wie der Ladytarif, der Garagenrabatt oder der Zweitwagenrabatt angeboten werden und angesichts der Voraussetzungen infrage kommen.