Versicherungsklassen
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Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung kommen zur Ermittlung der Versicherungsprämie – neben anderen Faktoren – auch festgelegte Klasseneinteilungen zum Tragen. Diese Versicherungsklassen entstehen aus der versicherungsmathematischen und statistischen Analyse von vergangenen Schadensfällen und Schadenshöhen, aus denen dann das jeweilige zukünftige Schadensrisiko hochgerechnet wird.
Bei deutschen Versicherern kommen zwei Arten von Versicherungsklassen dabei zum Tragen: einerseits die – vom Gesetz her verpflichtend – zu berücksichtigenden Typklassen und andererseits die Regionalklassen, die lediglich eine Empfehlung vom Versicherungsverband an die Versicherer darstellen, und nicht schon vom Gesetz her berücksichtigt werden müssen.
Typklassen – die statistische Schadenswahrscheinlichkeit einzelner Fahrzeugtypen
Anders als die Regionalklasseneinteilung liefert die Typklasseneinteilung bei den Versicherungsklassen einen Indexwert für jeden einzelnen Fahrzeugtyp, der von den Versicherungsunternehmen verpflichtend bei der Prämienberechnung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung aber ebenso auch im Kasko-Bereich berücksichtigt werden muss. Die Typklasseneinteilung kommt zustande, indem rechnerisch die Schadenswahrscheinlichkeit eines bestimmten Fahrzeugtyps, ermittelt aus vergangenen Schadensaufwendungen der letzten fünf Jahre, ins Verhältnis zur Summe aller Schadensaufwendungen gesetzt wird.
Die Typklasseneinteilung umfasst je nachdem zwischen 10 und 24 Klassen im Haftpflichtbereich, und zwischen 10 und 34 Klassen im Kaskobereich. Die Berechnung wird – wie bei den Regionalklassen – jährlich neu durchgeführt, danach wird eine Korrektur der Prämienhöhe bei allen bereits bestehenden Verträgen durchgeführt, gegen die dem Versicherungsnehmer allerdings nach § 40 VVG immer die Möglichkeit eingeräumt wird, außerordentlich zu kündigen.
Bei Fahrzeugen, die neu auf den Markt kommen, und für die noch keine statistischen Daten über die Schadenshäufigkeit vorliegen, wird eine manuelle Einstufung vorgenommen, die sich an vergleichbaren, bereits auf dem Markt befindlichen Modellen orientiert. Maßgeblich für die Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Typklasse sind die fahrzeugspezifische Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN und TSN).
Regionalklassen – die statistische Schadenswahrscheinlichkeit in einzelnen Gebieten
Die Regionalklassen werden lediglich im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung verwendet, im Bereich der Kaskoversicherungen gibt es insgesamt zu wenige gebietsbezogene Schadensfälle, als dass eine aussagekräftige statistische Hochrechnung nach Schadenswahrscheinlichkeiten und eine Einteilung in Versicherungsklassen vertretbar wäre. Der Indexwert der Regionalklasse (R1, R2, …) richtet sich nach der Schadenshäufigkeit und -höhe in einer bestimmten Gemeinde, die Einordnung der Versicherungsnehmer in eine Regionalklasse erfolgt entsprechend ihrem Hauptwohnsitz.
Eine Neuberechnung der Regionalklassen erfolgt jährlich zum 1. Oktober, und wird von einem unabhängigen Treuhänder durchgeführt, berücksichtigt werden dabei jeweils die Schadensfälle der letzten fünf Jahre im jeweiligen Gebiet. Nach abgeschlossener Berechnung werden die so neu ermittelten Klassen über den Deutschen Versicherungsverband an die Versicherer ausgegeben. Danach erfolgen eventuelle Korrekturen bei den Prämien schon bestehender Verträge, wenn sich aus einer Änderung dieser Versicherungsklassen veränderte Prämienhöhen ergeben können. Der Versicherungsnehmer hat dabei das Recht, sich gegen eine eventuelle Höherstufung mit einer Sonderkündigung zu reagieren.