Typgenehmigungen EG/ECE
jQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_825')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_825').socialSharePrivacy({"services":{"facebook":{"status":"on","txt_info":"2 Klicks f\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte \u00fcbertragen.","perma_option":"off","action":"like","language":"de_DE"},"twitter":{"reply_to":"","tweet_text":"Typgenehmigungen%20EG%2FECE%20%C2%BB%20AutoversicherungVergleich.biz","status":"on","txt_info":"2 Klicks f\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Twitter senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte \u00fcbertragen.","perma_option":"off","language":"de","referrer_track":""},"gplus":{"status":"on","txt_info":"2 Klicks f\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Google+ senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte \u00fcbertragen.","perma_option":"off","referrer_track":""}},"txt_help":"Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter, Flattr, Xing, t3n, LinkedIn, Pinterest oder Google eventuell ins Ausland \u00fcbertragen und unter Umst\u00e4nden auch dort gespeichert. N\u00e4heres erfahren Sie durch einen Klick auf das i.“,“settings_perma“:“Dauerhaft aktivieren und Daten\u00fcber-tragung zustimmen:“,“info_link“:“http:\/\/autoversicherungvergleich.biz\/ratgeber-tipps-hilfe-und-infos\/impressum“,“uri“:“http:\/\/autoversicherungvergleich.biz\/typgenehmigungen-eg-ece“,“post_id“:825,“post_title_referrer_track“:“Typgenehmigungen+EG%2FECE“,“display_infobox“:“off“});}});
/* ]]> */
Damit ein Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen werden kann, muss nach § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung grundsätzlich eine sogenannte Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorliegen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt für jeden Fahrzeugtyp ausgestellt. Die Betriebserlaubnis dient dazu, um sicherzustellen, dass ein bestimmter Fahrzeugtyp von seiner Bauart her allen national geltenden Vorschriften entspricht und somit für den Betrieb auf deutschen Straßen ausreichend sicher und geeignet ist.
Die Europäische Typgenehmigung (ETG)
Seit 2009 wird aber bei den meisten Fahrzeugklassen, sofern es sich um Serienfahrzeuge handelt, statt der Betriebserlaubnis auf die Europäische Typgenehmigung (ETG oder Typgenehmigung EG) zurückgegriffen, die europaweit für Fahrzeuge gilt. Dieses System regelt die Zulassung innerhalb Europas insofern, als dass jeder der EG-Staaten ein Fahrzeug oder einen Serienbauteil zulassen kann, und diese Typgenehmigung von allen anderen Mitgliedsstaaten automatisch anerkannt wird. Die Notwendigkeit, eine – lediglich national gültige – Allgemeine Betriebserlaubnis auszustellen, entfällt damit. Die nationale Rechtsgrundlage für diese Anerkennung und den Entfall der Notwendigkeit für eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis von Typgenehmigungen EG/ECE in Deutschland ist der § 21 a der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Das allgemeine ECE-Regelwerk ist dagegen nicht immer in allen Staaten anerkannt
Fahrzeuge, die lediglich nach ECE-Richtlinien gefertigt sind, und keine EG-Typgenehmigung haben, werden dagegen nicht immer in unveränderter Form von allen an der ECE teilnehmenden Staaten zugelassen – in manchen Fällen ist, um die Zulassung zum Straßenverkehr zu erlangen, teilweise immer noch eine national geltende Betriebserlaubnis des jeweiligen Staates erforderlich. Eine Homologation der Zulassung sowohl in europäischen als auch in außereuropäischen an der ECE teilnehmenden Staaten nach ECE-Richtlinien wird zwar seit 1997 weltweit angestrebt, ist aber noch nicht Wirklichkeit geworden. Manche ECE-Staaten verlangen trotz ECE-Standards immer noch eine geltende nationale Genehmigung eines Fahrzeuges, bevor sie es zur Zulassung für den Straßenverkehr freigeben.
Einer der Gründe dafür ist, dass die USA ein von den Typgenehmigungen EG/ECE unterschiedliches Zulassungsregelwerk haben, das mit den ECE-Standards nicht kompatibel ist. Das amerikanische FMVSS sieht für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges für amerikanische Straßen Bedingungen vor, die mit denen des ECE-Regelwerks nicht kompatibel sind.
Die Möglichkeit nationaler Genehmigungen bleibt trotz Typgenehmigungen EG/ECE weiter erhalten.
Trotz aller Homologationsbestrebungen und den existierenden Typgenehmigungen EG/ECE wird den ECE-Staaten auch immer noch die Möglichkeit eingeräumt, für einzelne Teile Genehmigungen zu erteilen- in Deutschland als allgemeine Betriebserlaubnis von Teilen, die nicht der ECE unterliegen, als Einzelbetriebserlaubnis für gesamte, nicht-seriengefertigte Fahrzeuge, oder als sogenanntes Teilegutachten. Diese Genehmigungen werden von den dafür anerkannten technischen Überwachungsvereinen, in Deutschland TÜV und GTÜ, nach erfolgter Prüfung vergeben.
Die Standards TRIAS und CCC sind die japanische beziehungsweise chinesische Version der ECE-Richtlinien, und werden weitgehend als analog zu den Typgenehmigungen EG/ECE betrachtet und entsprechend auch meist anerkannt.