Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)
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Das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER ist eine Datei, die vom Kraftfahrt-Bundesamt in der jetzigen Form seit 1999 betrieben wird – sie erlaubt öffentlichen Organen eine Abfrage, welche Fahrerlaubnisse die angefragte Person erlangt hat, welche Auflagen und Einschränkungen in Bezug auf diese Fahrerlaubnisse vorliegen und ob es sich um eine befristete oder um eine unbefristete Fahrerlaubnis handelt. Die persönlichen Daten können dabei ebenfalls abgefragt werden, nicht jedoch die aktuelle Wohnanschrift – eine Speicherung der aktuellen Adresse ist für das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER von Amts wegen nicht vorgesehen. Alle schweren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften werden dagegen in der Verkehrssünderdatei VZR in Form von vergebenen Punkten gespeichert.
Alle maßgeblichen Daten in Bezug auf die Fahrerlaubnis sind gespeichert und abfragbar
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen kann es für den Besitzer einer Fahrerlaubnis Auflagen und Einschränkungen geben – bei Fahranfängern gibt es darüber hinaus auch eine gesetzlich festgelegte Probezeit, deren Ende ebenfalls über das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER abgefragt werden kann. Alle Daten über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind ebenfalls in das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER eingepflegt. Vor seiner Einrichtung musste in Deutschland auf jeweils rund 600 örtliche Register zugegriffen werden, die Schaffung eines zentralen Fahrerlaubnisregisters auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (§ 48) und der Fahrerlaubnisverordnung FeV (§ 49) hat die Abfrage für die Behörden wesentlich vereinfacht. In der Regel greifen auf das Register hauptsächlich Polizei und Fahrerlaubnis-Behörden zu, es steht jedoch grundsätzlich auch anderen Behörden bei der Verfolgung von Straftaten zur Abfrage zur Verfügung, wie im StVG geregelt.
Europaweit wird im EUCARIS abgefragt
Das europaweite Pendant zum deutschen ZFER ist das EUCARIS – European Car and Driving License Information System – das europaweit die Daten aller Führerscheinbesitzer enthält. In Deutschland kann diese Datenbank ebenfalls abgefragt werden, eine Datenabfrage muss aber in jedem Fall über das Kraftfahrt-Bundesamt laufen, Direktabfragen im EUCARIS sind deutschen Behörden somit nicht möglich.
Führerscheinklassen sind im ZFER ausschließlich im europaweit einheitlichen Format gespeichert
Nach Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen innerhalb Europas wurde auch in Deutschland die Speicherung nach den neuen Klassen in das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER und nach nationalen Sonderklassen vorgenommen – es sind dies die Klassen A bis E, die europaweit einheitlich sind und speziell für Deutschland die Klassen M, L und T. Die Vereinheitlichung war nötig, da die Fahrerlaubnisklassen der einzelnen Länder zuvor in Bezug auf einzelne Fahrzeugklassen sehr unterschiedlich ausgelegt waren, ebenso in Bezug auf die besondere Nutzung eines Fahrzeugs, wie etwa das Führen eines Anhängers, mit einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse.
Genau festgelegte Informationswege
Aufgrund gesetzlicher Verordnung ist in Deutschland auch genau geregelt, wer welche Informationen aus dem ZFER erhält, und wer welche Informationen zum System beiträgt. Es soll damit erreicht werden, dass einerseits ein hoch aktueller Datenbestand jederzeit zur Verfügung steht, andererseits aber die missbräuchliche Verwendung von Daten so weit wie möglich ausgeschlossen wird.