Zentrales Fahrzeugregister ZFZR
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Das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR ist eine Unterbehörde vom Kraftfahrt-Bundesamt und hat bestimmte Aufgaben zu übernehmen, die sich vor allem auf das Erfassen von Statistiken beziehen. So findet man im Zentralen Fahrzeugregister etwa Informationen zu Fahrzeugen und ihren Haltern dar, wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, dass diese Daten von den örtlichen Zulassungsstellen an das ZFZR weitergegeben werden. Die Hauptaufgaben, die das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR zu übernehmen hat, beziehen sich jedoch nicht nur auf das Erfassen und Verwalten solcher Daten, sondern auch auf die Speicherung von außer Betrieb gesetzten und gestohlenen Fahrzeugen. Daher gilt das ZFZR auch als wichtige Informationsquelle für die Staatsanwaltschaft und Polizei, etwa um kriminelle Machenschaften aufzudecken oder Unfälle besser analysieren zu können.
Die Speicherung und Zuteilung von Kennzeichen als weitere Aufgabe
Eine weitere Hauptaufgabe, die zu den Aktivitätsstrukturen des ZFZR gehören, bezieht sich auf die Zuteilung von zugelassenen Kfz und sonstigen Fahrzeugen zu bestimmten Kennzeichnen. In Deutschland gibt es viele verschiedene Arten von Kennzeichen. Hierzu gehören Allgemeine Kennzeichen ebenso wie Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen. Auch das Zuordnen zu Versicherungskennzeichen, die für Leichtmofas oder Mokicks gedacht sind, und Ausfuhrkennzeichen gehören hierzu. Abgerundet werden die Kennzeichen bezogenen Aufgaben durch die Registrierung von Haltern roter Kennzeichen, die in Händler- und Oldtimerkennzeichen unterteilt sind, sowie Kurzzeitkennzeichen. Diese gibt es allerdings erst seit dem Jahre 2009. Auch muss das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR bestimmten Behörden und Bundesbürgern Auskünfte über die gespeicherten Daten zukommen lassen. Zu den Behörden gehören primär das Innenministerium und die Polizeiverwaltungsstellen und Bundesanwaltschaft. Bürger, die Informationen erhalten möchten zu ihren Daten oder jenen anderer Bürger, müssen zunächst einen Antrag ausfüllen. Erst anschließend entscheidet das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR, ob ein Informationseinblick gewährt werden kann. Über die Website haben Bundesbürger die Möglichkeit, sämtliche Adressen zu den örtlichen Registrierungsstellen aufzurufen und direkt mit dem ZFZR in Kontakt zu treten, entweder telefonisch oder per Mail bzw. Fax.
Mitteilungspflichten die Oberbehörde für Kraftfahrzeuge
Auch dem Kraftfahrt-Bundesamt muss das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR Auskünfte preisgeben sowie sämtliche Änderungen der Datenbank mitteilen. Hierzu gehören u. a. Neuzulassungen und Umschreibungen, sowie Außerbetriebnahmen oder entsprechende Veränderungen. Unter Umschreibungen sind Halterwechsel zu verstehen. Ebenso mitteilungspflichtig ist das ZFZR, wenn eine neue Anzeige etwa über einen nicht vorhandenen Versicherungsschutz oder technische Mängel aller Art vorliegt. Das Bundesamt muss im Rahmen des Mitteilungsvorgangs vom ZFZR anschließend schnell tätig werden, um etwa die Anzeigen zu bearbeiten oder sonstige Vorkehrungen treffen zu können. Nur wenn die Oberbehörde mit ihrer Unterbehörde reibungslos zusammenarbeitet, können die Daten zu Haltern, Kennzeichen und Fahrzeugen stets aktuell gehalten werden.