Vertragsstrafe
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Die Vertragsstrafe ist ein gesetzlich gedecktes Mittel der Versicherer, um gegen einen Versicherten vorzugehen, der entweder die ihm allgemein entstehenden Obliegenheiten missachtet, oder gegen bestimmte Bedingungen des Versicherungsvertrages verstößt. In weitaus den meisten Fällen kommt die Vertragsstrafe dort zum Einsatz, wo der Versicherte absichtlich falsche oder geschönte Angaben macht, um eine günstigere Versicherungsprämie zu erhalten. Stellt der Versicherer das fest, kann er über den Versicherten eine Vertragsstrafe in der Höhe von bis zu einer gesamten Jahresprämie verhängen. Das ist auch gleichzeitig die maximale Höhe, die eine Vertragsstrafe haben kann.
Wenn der Versicherte beispielsweise einen Partnerrabatt in Anspruch nimmt, sein Fahrzeug aber auch anderen Personen zur Benutzung überlässt, verstößt er damit gegen die vereinbarten Vertragsbedingungen, und nimmt einen Rabatt auf die Versicherungsprämie zu Unrecht in Anspruch. Das Versicherungsunternehmen hat nun das Recht, dem Versicherten als Vertragsstrafe eine gesamte Jahresprämie – ohne den Rabatt – in Rechnung zu stellen. Eine andere – kulantere – Möglichkeit für den Haftpflichtversicherer wäre auch, die zu Unrecht gewährten Rabatte über einen bestimmten Zeitraum gerechnet vom Versicherten nachzufordern. Gesetzlich gesehen ist der Versicherer allerdings auch mit dem Verhängen der Vertragsstrafe in jedem Fall im Recht.
Nachteile?
Vertragsstrafen bedeuten immer eine schmerzliche finanzielle Einbuße für den Versicherten – jeder Versicherungsnehmer sollte also tunlichst darauf achten, bestehende Vertragsbedingungen einzuhalten, und nicht gegen die ihm aufgetragenen allgemeinen Obliegenheiten zu verstoßen. Zu den allgemeinen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehören vor allem die Sorgfaltspflicht und die Erteilung wahrheitsgemäßer und vollständiger Auskünfte gegenüber dem Versicherungsunternehmen, insbesondere im Hinblick auf für die Prämienberechnung relevanten Gegebenheiten. Was sehr oft von vielen Versicherungsnehmern übersehen wird, ist, dass die jährliche gefahrene Kilometerleistung eine wesentliche Auswirkung auf die Versicherungsprämie hat – wer mehr fährt, hat ein höheres Risiko einen Schaden zu verursachen. Weicht die angegebene Kilometerleistung sehr weit von der tatsächlichen ab, kann der Versicherer dies ebenfalls als unwahre Angabe werten, und unter Umständen eine Vertragsstrafe verhängen, weil der Versicherte eine deutlich geringere Prämie zahlt, als er eigentlich müsste.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch den Versicherungsnehmer bedeutet, dass er sich keine Fahrlässigkeit zu Schulden kommen lässt, und in ausreichendem Umfang alle notwendigen Maßnahmen durchführt, um das Entstehen von Schäden möglichst zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise auch, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug immer in einem ausreichend verkehrssicheren Zustand befindet.
Seit der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 haben die Kfz-Haftpflichtversicherer nur noch in ganz bestimmten, vom Gesetz festgelegten Fällen das Recht sich leistungsfrei zu erklären und die Übernahme eines Schadens komplett zu verweigern, auch bei fahrlässigem Verhalten des Versicherten. Die Verhängung von Vertragsstrafen spielt seitdem eine wesentlich größere Rolle bei den meisten Versicherungsverträgen und wird seitdem von vielen Versicherern auch deutlich strenger gehandhabt.