Grüne-Karte-System
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Das Grüne-Karte-System ist eine Regelung in der KFZ-Haftpflichtversicherung, welches die Schadensregulierung bei einem Unfall mit ausländischen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Früher war die Grüne Karte bei Fahrten außerhalb des eigenen Landes verpflichtend, heute ist sie meist freiwillig. Deren Mitführen ist aber weiterhin empfehlenswert.
Zweck der Grünen Karte
Mitte der 1960er wurde durch ein zwischenstaatliches Abkommen die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr eingeführt, die aufgrund der Farbe auch als das Grüne-Karte-System bezeichnet wird. Hintergrund war der bürokratische Aufwand für Kraftfahrer, welche die Grenze ihres Heimatstaates überschritten. Da in allen Ländern eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung mit einer bestimmten Deckungssumme herrscht, waren Fahrer gezwungen, sich für jedes einzelne Land eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Deswegen wurde mit der Grünen Karte eine Deckungskarte eingeführt, die mittlerweile in allen Ländern der Europäischen Union sowie in zahlreichen anderen europäischen Staaten wie zum Beispiel Russland, Norwegen und der Schweiz gilt. Geleitet wird das Grüne-Karte-System vom Council of Bureaux, welches seinen Sitz in London hat. Zudem gibt es in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Ansprechstelle, so unter anderem das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Über wichtige Angelegenheiten wie die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden alle beteiligten Staaten gemeinsam.
Der konkrete Nutzen
Das Grüne-Karte-System sorgt dafür, dass alle Fahrer in den Mitgliedsstaaten grundsätzlich den Schutz der KFZ Haftpflichtversicherung genießen. Bei einem Versicherungsvergleich spielt dieser Punkt keine Rolle, da zumindest in Deutschland alle Versicherer diesem System angehören. Die Grüne Versicherungskarte hat die Funktion des Nachweises und der Information: Ein Schuldiger bei einem Unfall kann mit dieser Karte seinen Versicherungsschutz belegen, der Unfallgegner kann daraus die relevanten persönlichen Daten entnehmen und sich an die zuständige Stelle wenden. Zusätzlich finden sich auf der Karte Kontaktdaten der Ansprechpartner. Verursacht beispielsweise ein ausländischer Kraftfahrer in Deutschland einen Unfall, muss sich der deutsche Geschädigte mit den aufgenommenen Daten an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Andersherum muss ein Unfallopfer im Ausland mit den Informationen eines deutschen Schuldigen sein Büro vor Ort kontaktieren.
Kennzeichenabkommen als Ersatz?
Nach dem Beschluss des Kennzeichenabkommens ist eine Grüne Karte nicht mehr zwingend vorgeschrieben, manche Versicherer stellen sie sogar nur noch auf Wunsch aus. Durch dieses Abkommen gilt das bloße KFZ-Kennzeichen als Nachweis darüber, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Allerdings sind nicht alle Staaten, die dem Grüne-Karte-System beigetreten sind, auch bei dieser Regelung dabei. Vor allem in osteuropäischen Staaten, die wie die Ukraine oder Russland nicht Mitglied in der Europäischen Union sind, sollte die Grüne Karte weiterhin mitgenommen werden. Selbst in Vertragsstaaten empfiehlt sich dies: Die umfangreichen Informationen, welche in der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr festgehalten sind, machen die Schadensabwicklung vertrauensvoller und leichter.