Versicherungsantrag
jQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_903')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_903').socialSharePrivacy({"services":{"facebook":{"status":"on","txt_info":"2 Klicks f\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte \u00fcbertragen.","perma_option":"off","action":"like","language":"de_DE"},"twitter":{"reply_to":"","tweet_text":"Versicherungsantrag%20%C2%BB%20AutoversicherungVergleich.biz","status":"on","txt_info":"2 Klicks f\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Twitter senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte \u00fcbertragen.","perma_option":"off","language":"de","referrer_track":""},"gplus":{"status":"on","txt_info":"2 Klicks f\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Google+ senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte \u00fcbertragen.","perma_option":"off","referrer_track":""}},"txt_help":"Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter, Flattr, Xing, t3n, LinkedIn, Pinterest oder Google eventuell ins Ausland \u00fcbertragen und unter Umst\u00e4nden auch dort gespeichert. N\u00e4heres erfahren Sie durch einen Klick auf das i.“,“settings_perma“:“Dauerhaft aktivieren und Daten\u00fcber-tragung zustimmen:“,“info_link“:“http:\/\/autoversicherungvergleich.biz\/ratgeber-tipps-hilfe-und-infos\/impressum“,“uri“:“http:\/\/autoversicherungvergleich.biz\/versicherungsantrag“,“post_id“:903,“post_title_referrer_track“:“Versicherungsantrag“,“display_infobox“:“off“});}});
/* ]]> */
Rechtlich gesehen stellt der Versicherungsantrag ein Angebot des Versicherungsnehmers an die Versicherung dar, mit dem er offeriert, eine bestimmte Versicherung abschließen zu wollen. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, den Versicherungsantrag zu prüfen, und innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist bekanntzugeben, ob es den Antrag annimmt, oder ablehnt. Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht für die Versicherer dabei Kontrahierungszwang, das heißt, die Versicherungsunternehmen müssen einen Versicherungsantrag in der Regel zwingend annehmen, wenn nicht „wichtige Gründe“ entgegenstehen. Grund für diese Verordnung ist das Pflichtversicherungsgesetz in Deutschland – da jeder Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung haben muss, muss vom Gesetz her auch sichergestellt sein, dass er eine bekommt.
Bei Kfz-Versicherungen gilt ein Antrag überdies immer dann als automatisch angenommen, wenn das Versicherungsunternehmen innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Antrag schriftlich ablehnt. Bei allen anderen Versicherungen beträgt diese Frist nach dem Versicherungsvertragsgesetz vier Wochen, für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dabei als Ausnahme nur die Hälfte der Zeit.
Mögliche Gründe für die Ablehnung des Antrags
Aufgrund des bestehenden Kontrahierungszwangs hat der Gesetzgeber für Versicherungsunternehmen nur zwei Gründe zugelassen, aufgrund derer sie einen Antrag ablehnen dürfen: einerseits, wenn der Versicherungsnehmer absichtlich falsche Angaben macht und andererseits, wenn sachliche Gründe nicht zulassen, dass das Versicherungsunternehmen den Antragsteller annimmt – weil er beispielsweise nur in einem bestimmten Bundesland arbeitet, oder nur Oldtimer versichert oder ähnliches. Ansonsten werden alle Anträge von den Versicherern angenommen.
Der Umfang eines gewöhnlichen Antrags
Im Versicherungsantrag – sei es in Papierform oder als Online Formular – werden in der Regel sehr viele persönliche Daten erhoben. Das dient vor allem der Prämienermittlung, bei der auch viele sogenannte weiche Tarifmerkmale zum Tragen kommen, die auch im Antrag festgestellt werden müssen. So haben zum Beispiel Mütter, die häufig kleine Kinder transportieren in der Regel ein geringeres Schadensrisiko, und damit auch eine geringere Versicherungsprämie zu zahlen.
Nach Einreichung des Antrags wird eine eVB ausgestellt und es gilt sofort die vorläufige Deckung
Wenn der Versicherungsantrag beim Versicherungsunternehmen angelangt ist, wird dem Antragsteller sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung ausgestellt – eine einzigartige Zahlen- und Buchstabenkombination, durch die bestätigt wird, dass die Versicherung bereit ist, die vorläufige Haftung für das versicherte Fahrzeug sofort und voll zu übernehmen – diese sogenannte vorläufige Deckung ist rechtlich gesehen eine „als-ob“-Bestimmung, das heißt, die Versicherung haftet vom Zeitpunkt des Ausstellens der eVB bis zur endgültigen Unterzeichnung des Versicherungsvertrages zu genau denselben Bedingungen, zu denen sie leisten würde, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen wäre. Damit kann der Antragsteller auch vor Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages sein Fahrzeug bereits bei der Behörde zulassen.