Grüne Karte
Die Grüne Karte ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr. Den Namen verdankt die Karte ihrer grünen Farbe. Durch die Grüne Karte können Autofahrer mit der KFZ-Haftpflichtversicherung seines Herkunftslandes auch in andere Länder fahren, ohne an der Grenze die Deckungssumme auf die im jeweiligen Land geltenden Regelungen anzupassen. Dies wäre sonst von Nöten, da die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Haftungsansprüche auch in den Ländern der Europäischen Union zum Teil sehr unterschiedlich sind.
Geschichte der grünen Karte
Bis 1965 galt die Regelung, dass Autofahrer beim Grenzübertritt einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Land mitführen musste. Nachdem Abschluss des „Grüne-Karte-Abkommens“ wurde, diese Regelung durch die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr für die am Abkommen beteiligten Länder abgelöst. In der Zwischenzeit hat das Kennzeichenabkommen vom Prinzip her auch die internationale Versicherungskarte abgelöst. Aus diesem Grunde erhalten Versicherungsnehmer die Karte nicht mehr automatisch durch ihre Versicherung ausgehändigt. Stattdessen erhalten Versicherte diese nur noch auf Anfrage. Auch wenn die grüne Versicherungskarte nicht mehr in jedem Land erforderlich ist, bringt das Mitführen dennoch einige Vorteile mit sich. So lässt sich dadurch unter anderem die Schadensabwicklung nach einem Unfall deutlich beschleunigen.
Aufgabe der grünen Versicherungskarte
Die Grüne Karte gilt zum einen als Nachweis, dass der Inhaber im Besitze einer auch für das jeweilige Land gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung ist. Zudem sind auf der Karte alle ausländischen Regulierungsbüros aufgeführt, an die ein Geschädigter nach einem Unfall verwiesen werden kann. Es empfiehlt sich deshalb immer ein zusätzliches Duplikat der Versicherungskarte mitzuführen, welches dann an den Unfallgeschädigten ausgehändigt werden kann. Versicherungsnehmer sollten sich bei einer Fahrt ins Ausland zudem über die genauen Regelungen beim Versicherungsschutz der betreffenden Länder informieren.
Die teilnehmenden Länder
Ursprünglich waren am „Grüne Karte Abkommen“ 13 Länder beteiligt. Mittlerweile gehören alle Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie noch eine Reihe weiterer Länder an. Hierzu gehören unter anderem, die Schweiz, Türkei, Serbien, der Irak, der Iran, Israel, Russland und die Ukraine. Dazu werden derzeit noch Verhandlungen mit einer Reihe weiterer Länder geführt. Wer dem Abkommen beitreten möchte, muss nachweisen, dass eine leistungsfähige eigene Versicherungswirtschaft besteht. Damit eine Schadensabwicklung im Ausland durchgeführt werden kann, gibt es ein internationales System von sogenannten Korrespondenzversicherern. Die Versicherung des Landes, in dem sich ein Unfall ereignet übernimmt, dabei gegen eine Kostenerstattung die gesamte Abwicklung des Schadens sowie die Wahrnehmung deren Interessen im Falle eines möglichen Rechtsstreits. In vielen europäischen Ländern ist das Mitführen der Karte nicht mehr vorgeschrieben. Dagegen muss bei Fahrten nach Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei und Ukraine immer mitgeführt werden. Da die Karte kostenlos erhältlich ist, lohnt es sich diese immer vor einer Fahrt ins Ausland bei der Versicherung zu beantragen.
Internationale Versicherungskarte nur für KFZ-Haftpflicht
Zu beachten gilt, dass die grüne Versicherungskarte ausschließlich für die KFZ-Haftpflichtversicherung gültig ist. Soll der Versicherungsschutz auch für andere Versicherungsarten bei Fahrten ins Ausland erweitert werden, so muss dies separat mit der Versicherung vereinbart und schriftlich festgelegt werden.