Deckungssumme

Bei der Deckungssumme handelt es sich um den Maximalbetrag, den die KFZ Haftpflichtversicherung bei einem Schadensfall leisten muss. Die Deckungssumme wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung vereinbart und im Versicherungsvertrag bzw. der Versicherungspolice schriftlich festgehalten. In der KFZ Versicherung wird zwischen der gesetzlichen Mindestdeckung und einer erweiterten Deckung unterschieden.

Die gesetzliche Mindestdeckung
Da die KFZ Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten hierfür auch durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Diese werden von der jeweiligen Bundesregierung festgelegt und im Pflichtversicherungsgesetz veröffentlicht. Aktuell beträgt die gesetzliche Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1 Million Euro bei Sach- und 50.000 Euro bei reinen Vermögensschäden. Kommt es zu einem Haftpflichtschaden, so müssen die Schäden bis zu den genannten Beträgen von der Versicherung übernommen werden. Durch die gesetzliche Mindestdeckung soll verhindert werden, dass ein Geschädigter seine Kosten nicht ersetzt bekommt, weil der Unfallverursacher eine zu geringe Deckungssumme mit seiner Versicherung vereinbart hat. Ist der verursachte Schaden allerdings höher als die gesetzliche Mindestdeckung, so muss der Versicherungsnehmer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen eine erweiterte Deckung zu vereinbaren, zumal der Aufpreis hierfür bei den meisten Tarifen relativ gering ist.

Die erweiterte Deckung
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten bei der KFZ Haftpflichtversicherung auch höhere Deckungssummen an. In der Regel kann der Versicherungsnehmer dabei zwischen einer Deckungssumme von 50 Millionen oder 100 Millionen Euro wählen. Allerdings gelten diese Summen ausschließlich für die Haftpflichtversicherung und nicht für eine zusätzlich abgeschlossene Teilkasko Versicherung bzw. eine Vollkasko Versicherung. Im Allgemeinen wird empfohlen, immer die höchstmögliche Deckungssumme zu wählen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einem schweren Unfall mit mehreren Geschädigten selbst eine Deckung von 50 Millionen Euro unter Umständen nicht ausreicht. Die erweiterte Deckung gilt pauschal für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei ist jedoch die höchstmögliche Erstattung pro geschädigte Person in der Regel auf 8 Millionen Euro begrenzt. Einige Versicherungen bieten mittlerweile sogar auch Tarife mit einer unbegrenzten Deckung an, womit der Versicherungsnehmer in jedem Fall auf der sicheren Seite ist. Falls der Versicherungsnehmer einen Unfall durch ein grob fahrlässiges Verhalten verursacht, kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherten in Regress nehmen. Dabei ist der mögliche Regressbetrag jedoch auf 5000 Euro begrenzt.

Deckungssummen bei Schäden im Ausland
Wer mit seinem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, sollte bedenken, dass in einigen Ländern keine gesetzliche Mindestdeckung besteht oder diese unter den für Deutschland geltenden Beträgen liegt. In diesem Fall kann es passieren, dass man bei einem unverschuldeten Unfall auf einem Teil seiner Kosten sitzenbleibt. Deshalb lohnt es sich, vor einer Fahrt ins Ausland sich über die dort gültigen Deckungssummen zu informieren. Bei Fahrten in Länder mit einer geringen Mindestdeckung sollte man den eigenen Versicherungsschutz durch Abschluss einer Kaskoversicherung oder eines speziellen Auslandschutzes entsprechend aufbessern. Jedoch sollte man hier die Versicherungsbedingungen genau durchlesen, da für manche Länder der Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.