KFZ Haftpflichtversicherung

Wer mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt hierfür eine KFZ Haftpflichtversicherung. Ohne diese kann kein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Als Nachweis über den Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Hierbei handelt es sich um siebenstelligen Code, welcher dann bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Die Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung
Die KFZ Haftpflicht übernimmt Schäden, die anderen Personen durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden sind. Dies gilt sowohl für Personen- wie auch für Sach- und reine Vermögensschäden. Der allgemeine Grundsatz, dass nur dann Schadensersatz geleistet werden muss, wenn auch ein persönliches Verschulden vorliegt, gilt im Straßenverkehr nicht. Hier haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter, falls es sich dabei um unterschiedliche Personen handelt. Daher gilt der Versicherungsschutz bei der KFZ Haftpflicht auch für einen relativ großen Personenkreis. Neben dem Versicherungsnehmer ist auch der gesamte im Vertrag angegebene Personenkreis, der Fahrzeughalter und bei einem Fahrzeugleasing auch der Eigentümer des Fahrzeugs abgesichert. Wird der Unfall aufgrund einer groben Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden dennoch regulieren. Allerdings kann sie in diesem Fall den Versicherten bis zu einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Regress nehmen.

Die gesetzliche Mindestdeckung
Für den Fall, dass beim Vertragsabschluss keine andere Deckungssumme vereinbart wurde, gilt automatisch die gesetzliche Mindestdeckung. Diese beträgt nach dem Pflichtversicherungsgesetz 7,5 Millionen Euro für Personenschäden- eine Million Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Für Schäden, die oberhalb der gesetzlichen Mindestdeckung liegen, muss der Versicherungsnehmer selbst aufkommen. Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer immer auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Die meisten Versicherungen bieten eine höchstmögliche Deckung von 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an.

Die Beitragsberechnung bei der KFZ Haftpflichtversicherung
Wie hoch die Prämie bei der Haftpflicht ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt zum einen die Art des Fahrzeugs eine Rolle. Diese spiegelt sich in der jeweiligen Typklasse wieder, in welche der Wagen aufgrund seiner Schadenshäufigkeit eingestuft wurde. Was den Versicherungsnehmer betrifft, so ergibt sich die Prämie aus seiner Schadenfreiheitsklasse sowie der Regionalklasse. Zu diesen Punkten kommen dann noch die sogenannten weichen Tarifmerkmale. Diese können von jeder Versicherung eigenständig festgelegt werden. So gibt es zum Beispiel einen Rabatt je nach Beruf des Versicherungsnehmers, der Anzahl der Fahrer, die ein Fahrzeug nutzen oder auch nach dem Alter des Fahrzeugs. Aufgrund dieser Vielzahl von verschiedenen Faktoren ist es für den Fahrzeughalter kaum möglich, den Beitrag selbst zu berechnen. Deshalb sollte vor dem Abschluss der KFZ Haftpflichtversicherung immer ein genauer Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Je nach gewähltem Tarif können die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen bis zu 800 Euro betragen.

Was es noch zu beachten gibt
Wer sein Fahrzeug ohne gültige KFZ-Versicherung im Straßenverkehr bewegt, macht sich in jedem Falle strafbar. Zudem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, seine Beiträge zur Autoversicherung pünktlich zu bezahlen, um keinen Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.