KFZ Kaufvertrag

Bei einem KFZ- An- oder Verkauf ist es dringend angebracht, einen KFZ Kaufvertrag abzuschließen. Mündliche Vereinbarungen gelten in der Regel zwar auch, allerdings kann es bei folgenden Unstimmigkeiten sehr schnell zu Problemen kommen, da oftmals keine Beweise vorliegen oder aber auch ein Zeuge fehlt.
Ein wirksamer Kaufvertrag kann überhaupt erst zustande kommen, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Vertragsgegenstand und die Vertragssumme einig sind. Im KFZ Kaufvertrag müssen also Käufer und Verkäufer mit vollem Namen und kompletter Anschrift genannt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich beide Parteien zum Beispiel den Personalausweis vorlegen. Zusätzlich sollte auch das Geburtsdatum mit aufgeführt werden.

Der Gegenstand des Vertrages, also das KFZ, muss möglichst detailliert bezeichnet sein. Marke, Fahrzeugart, Baujahr, Farbe, Fahrgestellnummer, Kilometerstand … usw. sollten vermerkt sein. Zusätzliche Beschaffenheit des KFZ, wie zum Beispiel, dass das KFZ unfallfrei etc. ist, ist ebenfalls im KFZ-Kaufvertrag festgehalten. Der wohl wichtigste Punkt, der Kaufpreis, darf nicht vergessen werden. Zudem sollte auch genau genannt werden, wann der Kaufpreis bezahlt wird oder ob bereits eine Anzahlung geleistet wurde. Wichtig ist auch der Zeitpunkt, wann das KFZ an den neuen Besitzer übergeben wird. Des Weiteren ist auch noch zu vermerken, welche Fahrzeugpapiere, Betriebserlaubnisse, Gutachten und Bescheinigungen, wie zum Beispiel über die Abgassonderuntersuchung, mit übergeben werden. Die Anzahl der Schlüssel sollte zudem genannt werden.

Außerdem wird noch empfohlen, im KFZ Kaufvertrag zu versichern, dass der Verkauf umgehend der Zulassungsstelle und der Versicherung mitgeteilt wird. Der Käufer sollte sich hier verpflichten, das KFZ auf sich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.