Leasing-Sicherungsschein
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Der Leasing-Sicherungsschein ist von Bedeutung, wenn es um die Autoversicherung von geleasten Fahrzeugen geht. Hintergrund ist die Tatsache, dass nach Abschluss des Leasingvertrages der Leasingnehmer das Risiko trägt, wenn es zu Beschädigungen oder einem Diebstahl des Fahrzeugs kommt. Aus diesem Grund verlangen die Leasinggeber in der Regel immer den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für das geleaste Fahrzeug. Der Leasing-Sicherungsschein wird von der jeweiligen Assekuranz ausgestellt und dient als Bestätigung, dass für das betreffende Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.
Inhalte des Leasing-Sicherungsschein
Im Leasing-Sicherungsschein müssen einige Angaben zwingend enthalten sein. Hierzu gehört unter anderem der genaue Umfang des Versicherungsschutzes. Die Vollkaskoversicherung bietet generell den größten Leistungsumfang bei der Autoversicherung. Neben allen Leistungen einer Teilkaskoversicherung sind auch eigene Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall sowie Schäden aufgrund von Vandalismus abgesichert. Es kann jedoch durchaus zu Leistungsunterschieden bei den einzelnen Anbietern kommen. So verzichten beispielsweise nicht alle Assekuranzen auf die „Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ oder übernehmen nur die Schäden nach einem Unfall mit Wildtieren. Auch Beschädigungen durch Marderbisse werden nicht durch alle Versicherungen abgedeckt. Zu den versicherten Leistungen müssen im Leasing-Sicherungsschein noch einige weitere Daten angegeben werden. Hierzu gehören insbesondere die Vertragsdauer sowie die Personen, welche durch den Versicherungsschein abgedeckt sind.
Informationspflicht der Versicherungsgesellschaft
Mit der Ausstellung eines Sicherungsscheins informiert die Versicherung den Leasinggeber nicht nur über die Leistungen und den Umfang der Vollkaskoversicherung, sondern verpflichtet sich auch diesen über etwaige Änderungen zu informieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigt oder andere Veränderungen am Vertrag vornimmt. Zudem erfolgt eine Benachrichtigung für den Fall, dass durch die Versicherung ein Schadensfall reguliert wird. Daraus ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr frei über die von der Assekuranz erhaltenen Versicherungsleistungen verfügen kann. Zudem wird der Leasinggeber auch eine Benachrichtigung, falls der Versicherte sich bei den Beiträgen in einem Zahlungsrückstand befindet.
Rechte gehen auf Leasinggeber über
Aus dem § 75 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes geht hervor, dass mit Ausstellen des Leasing-Sicherungsscheins die Rechte an die Leasinggesellschaft übergehen. Während der Dauer der Leasingzeit verbleibt dieser bei der jeweiligen Gesellschaft. Kommt es zu einem Schaden, dann wird die Leasinggesellschaft darüber informiert und diese entscheidet dann, wie ein Anspruch auf Versicherungsleistungen geltend gemacht werden soll. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist nur eine der Pflichten, welche ein Leasingnehmer bei Abschluss des Leasingvertrags eingeht. Dazu ist er auch verpflichtet, für eine regelmäßige Wartung des Fahrzeugs zu sorgen und dieses jederzeit in einem technisch einwandfreien Zustands zu halten. Die hier für das Leasing genannten Vorschriften greifen zumeist auch auf dann, wenn der Kauf des Fahrzeugs über eine Finanzierung erfolgt.