Neupreisentschädigung
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Der Begriff Neupreisentschädigung wird in erster Linie bei der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung verwendet. Kommt es bei einem versicherten Fahrzeug zu einem Diebstahl bzw. einem wirtschaftlichen Totalschaden, ist die Versicherung nur dazu verpflichtet, den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs zu ersetzen. Diese Regelung führt oftmals zu finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer. Um dies zu verhindern, kann der Versicherte mit der Assekuranz eine Neupreisentschädigung vereinbaren.
Für wen lohnt sich eine Neupreisentschädigung?
Ein solcher Zusatz ist vor allem für Käufer von Neuwagen interessant. Da diese nach dem Kauf sehr schnell an Wert verlieren, ist die finanzielle Lücke bei einem Diebstahl bzw. einem wirtschaftlichen Totalschaden am größten. Zudem wird diese Tarifoption von den meisten Versicherungen nur dann angeboten, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des versicherten Fahrzeugs ist. Halter von Gebrauchtwagen können ihren Versicherungsschutz somit nicht um eine Neuwertentschädigung erweitern. Mittlerweile ist eine solche Option jedoch bei vielen höherwertigen Tarifen bereits enthalten. Um den passenden Tarif zu finden, empfiehlt es sich vorab einen KFZ Versicherungsvergleich durchzuführen. Hierbei besteht die Möglichkeit genau anzugeben, welche Optionen im gewünschten Tarif enthalten sein sollen. Somit werden nur solche Versicherungen angeboten in denen Neupreisentschädigungen bereits enthalten sind, was einen Vergleich der Prämien wesentlich vereinfacht.
Die enthaltenen Leistungen
Wie bereits erwähnt sind Versicherungen vom Gesetz her nur zur Erstattung des aktuellen Zeitwerts verpflichtet. Deshalb kann zur Kaskoversicherung mit der Versicherung vereinbart werden, dass die Versicherung bei einem Diebstahl oder Totalschaden generell den Neuwert des versicherten Fahrzeugs ersetzt. Da bei der Haftpflichtversicherung nur die Schäden von dritten Personen übernommen werden, spielt ein solcher Zusatz hier keine Rolle. Die Erstattung des Neuwerts gilt auch dann, wenn die Kosten für eine Reparatur einen bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwerts übersteigen. Dieser kann je nach Versicherung geringfügig voneinander abweichen. In der Regel wird der Neuwert ausbezahlt, wenn die Reparaturkosten 80 Prozent des Neuwertes übersteigen würden. Zur Ermittlung, der zu erwartenden n Reparaturkosten wird, ein Gutachten über den Schaden erstellt.
Worauf noch geachtet werden sollte
Die Neupreisentschädigung wird nicht für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt. Dieser kann je nach angebotenem Tarif zwischen 3 Monaten und zwei Jahren liegen. Somit ist der Gültigkeitszeitraum ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines Tarifs. Es ist zu empfehlen immer den längst möglichen Zeitraum zu wählen. Dadurch ist der Versicherte vor einen finanziellen Schaden am besten geschützt. Ein weiterer Faktor, der bei einer solchen Tarifoption eine Rolle spielt, ist das Alter des Fahrzeugs. Einige Versicherungen bieten die Neupreisentschädigung nur bis zu einem gewissen Fahrzeugalter an. Die Altersgrenzen können ebenfalls je nach Versicherung voneinander abweichen.