Zulassungsbescheinigung Teil II
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Die Zulassungsbescheinigung ist ein zweiteiliges amtliches Dokument über die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Durch die Eintragung der Fahrzeugidentifikationsnummer lässt sich jedes Fahrzeug eindeutig identifizieren. Zudem wird darin die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens vermerkt und bestätigt, dass ein Fahrzeug den technischen Zulassungsvorschriften entspricht. Eingeführt wurde die Zulassungsbescheinigung zum 01.01.2005. Durch die Zulassungsbescheinigung Teil I wurde der bis dahin ausgestellte Fahrzeugschein und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II der Fahrzeugbrief ersetzt. Die vor diesem Datum ausgestellten Dokumente behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Allgemeines zur Zulassungsbescheinigung Teil II
In Deutschland besteht die ZB II aus einem einseitig bedruckten Papier, in welchem die persönlichen Daten des Fahrzeughalters sowie die wichtigen Daten zum Fahrzeug eingetragen werden. Die in der ZB II eingetragene Person ist der Halter des Fahrzeugs. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig auch um den Eigentümer handeln. Aus diesem Grund gilt die ZB II auch nicht als Eigentumsnachweis. Dies gilt zumindest im für das deutsche Recht. In anderen Ländern der Europäischen Union kann dies anders geregelt sein. Die Gerichte sehen in ihrer Rechtsprechung im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II jedoch ein wichtiges Indiz auf die Halterschaft. Somit ist der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeugs ohne ZB II nicht möglich.
Im Gegensatz zum Teil I der Zulassungsbescheinigung muss der Teil II nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Kommt es zu einem Diebstahl des Fahrzeugs und die ZB II befindet sich im Fahrzeug so werten die meisten KFZ Versicherungen dies als grobe Fahrlässigkeit. Dies kann zur Ablehnung einer möglichen Erstattung führen. Deshalb sollte die ZB II immer zu Hause aufbewahrt werden.
Zuständige Behörden
Beim Kauf eines Neufahrzeugs erhält der Käufer die ZB II vom Hersteller des Fahrzeugs. Eine Ausnahme besteht bei sogenannten Re-Importen aus Ländern, in denen keine ZB II ausgestellt wird. In diesen Fällen wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Anmeldung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle eingetragen. Käufer sollten sich hier unbedingt durch den Händler die technischen Daten auf einem Briefvordruck bestätigen lassen. Andernfalls müssen diese Informationen durch die Zulassungsstelle eingeholt werden, was sehr teuer werden kann.
Neuerungen bei der Zulassungsbescheinigung Teil II
Mit der Einführung der Zulassungsbescheinigungen wollte die Europäische Union die Fälschung von Fahrzeugpapieren erschweren. Deshalb wurden in die neuen Dokumente verschiedene Sicherheitsmerkmale eingearbeitet. Zudem wurden die Dokumente nun EU-weit vereinheitlicht, so dass diese in jedem Land der EU gelesen werden können. Als weitere Neuerung werden in der ZB II nicht mehr alle Vorbesitzer eines Fahrzeugs eingetragen. Stattdessen werden nur noch das Datum der Erstzulassung, die Anzahl der Vorbesitzer sowie der letzte Halter des Fahrzeugs eingetragen. Begründet wurde diese Änderung mit einer Erhöhung des Datenschutzes.