Vandalismus
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Der Zerstörungswut Fremder durch die perfekte Kfz-Police entgegenwirken
Vandalismus gilt als besonders ärgerlicher Grund, weshalb Menschen, die eine Kfz-Police besitzen, ihren Versicherer um eine Regulierung bitten. Das Problem in dieser Hinsicht ist meist jedoch, dass die Versicherer sich nicht ständig gewillt zeigen, bei Vandalismus aktiv zu werden. Lediglich wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, kann sich auch sicher sein, dass ein Schaden, der am Auto durch Vandalismus entstanden ist, reguliert wird. Daher sollte man insbesondere bei Neuwagen stets darauf achten, ein Vollkasko abzuschließen. Wie bei anderen vorsätzlichen Delikten fremder Personen, etwa Brandstiftung, muss auch bei Vandalismus eine sorgfältige Anzeige erstellt und dem Versicherer zugesandt werden, damit dieser nicht das Gefühl hat, dass es sich um Versicherungsbetrug handeln könnte.
Die Zerstörungslust als illegale Beschädigung am fremden Eigentum
Grundsätzlich ist unter Vandalismus die Zerstörungswut oder Zerstörungslust von dritten Personen zu verstehen, die somit Schaden an fremden Gegenständen anrichten und eine illegale Handlung ausführen. Abgeleitet ist das Wort von den Vandalen, welche in der Spätantike in das Römische Reich wanderten, sich dort niederließen und als besonders kampflustig galten. Allerdings waren sie nicht unbedingt zwangsläufig für ihre absichtliche Zerstörungswut bekannt, sodass die Ableitung bis dato eher unbegründet erscheint. In Hinsicht auf Vandalismus unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Arten. Handelt es sich dabei um die gezielte Zerstörung eines Autos, das einer dritten Person gehört, gehen Versicherer von einem destruktiven Zeitvertreib oder einem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten des Schadenden aus. Daher schalten sie auch meist die Polizei ein, ehe sie den Schaden regulieren, um auf einen Schadensersatz auf finanzieller Basis hoffen zu können. Doch auch die versicherte Person ist verpflichtet, den Schaden der Polizei zu melden und Anzeige gegen unbekannt zu stellen.
Anbieter mit Vollkasko sollte man unbedingt zunächst miteinander vergleichen
Wer in Erwägung zieht, ein Vollkasko für sein Auto abzuschließen, um so gegen die Zerstörungslust abgesichert zu sein, sollte zunächst unbedingt einmal die Versicherer und ihre Angebote genauer unter die Lupe nehmen. Schließlich gibt es einige Anbieter, die eine Selbstbeteiligung voraussetzen. Zudem weisen manche Versicherer Klauseln auf, die sich auf eine fahrlässige Handlung beziehen, etwa das absichtliche Abstellen des Autos in gefährdeten Gebieten, etwa in solchen, in denen eine politische Demonstration geplant ist. In manchen Fällen greift auch die Teilkasko bereits, wenn man als Autobesitzer von einer Zerstörungswut betroffen ist, etwa bei Brandstiftung. Dies kann man ebenfalls ohne Probleme über einen Versicherungsvergleich herausfinden und so die Beitragskosten weiter reduzieren. Wer über einen Garagenplatz verfügt und sich gegen Vandalismus im Falle von Einbrüchen, bei denen etwa Lack beschädigt wird, schützen möchte, kann ebenfalls durch bestimmte Regulierungsklauseln der Hausratsversicherung, die inklusive sind, Kosten einsparen und auf ein Vollkasko verzichten.