Zentrales Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei)
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Das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei) fasst die Datenbestände mehrerer Dateien zusammen und verwaltet zusammen den gesamten Bestand an Kennzeichen, Fahrzeughaltern und Fahrzeugen in einer einzigen, von Polizei und Zoll aber auch von den Straßenverkehrsbehörden abfragbaren Datenbank. Die Schaffung eines solchen zentralen Informationssystems, damals noch als Fahrzeugregister bezeichnet, war bereits bei der Gründung des Kraftfahrt-Bundesamtes 1951 gesetzlich fest vorgesehen, das ZEVIS ist somit also die älteste vom KBA verwaltete Datenbank, Verkehrssünderdatei und Fahrerlaubnisregister wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt erst später eingerichtet.
Nicht nur Halterdaten sind erfasst
Der irreführende, umgangssprachlich verbreitete Begriff „Halterdatei“ stimmt so nicht ganz: Erfasst sind im ZEVIS nicht nur Fahrzeughalter – über das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS sind auch alle relevanten Fahrerlaubnisdaten einer Person abfragbar – Entziehungen der Fahrerlaubnis, Fahrverbote und Sperrungen zum Fahrerlaubniserwerb – sondern auch Daten über Fahrzeuge und Kennzeichen. Jeder, der einmal Halter eines Fahrzeugs war ist in dieser Haltereigenschaft mit dem jeweiligen Fahrzeug erfasst.
Alle in Deutschland ausgegebenen Kennzeichen sind darüber hinaus über das ZEVIS ebenfalls abfragbar, und werfen sowohl das aktuelle als auch alle früheren Fahrzeuge aus, die mit dem jeweiligen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen waren. Eine Abfrage des Fahrzeugbestandes, der in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, oder war – inklusive Fahrgestellnummer, FIN, Farbe, Fabrikat und Modell – können alle berechtigten Behörden im ZEVIS ebenfalls abfragen, wird nach einem Fahrzeug beispielsweise wegen Diebstahls gefahndet, ist das bereits automatisch im Zentralen Verkehrs-Informationssystem ZEVIS vermerkt.
Der Zugriff auf bestimmte Daten kann auch anderen Behörden bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gestattet werden, wenn es beispielsweise um die Verfolgung von Straftaten geht. Insgesamt werden – so gibt das Kraftfahrt-Bundesamt an – täglich mehr als 70.000 Abfragen am ZEVIS abgewickelt.
Mit der Zulassung erfolgt jedes Mal auch ein Eintrag beim KBA
Ein Teil der Zulassungsgebühr dient bei jeder Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr als Entgelt für die Anlage eines entsprechenden Eintrags in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamtes. Auch ins ZEVIS-Verkehrs-Informationssystem werden sowohl die Daten des Fahrzeughalters als auch des Fahrzeugs und das vom Amt vergebene Kennzeichen mit der Zulassung eingetragen, und sind dort danach sofort sichtbar. Der Datenbestand für das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS ist also immer auf dem aktuellsten Stand.
In manchen Fällen gibt es im ZEVIS nur „Schein-Halter“
Insbesondere bei Fahrzeugen, die für sensible staatliche Aufgaben, wie etwa in der nachrichtendienstlichen Arbeit, eingesetzt werden, ist im ZEVIS nicht die wahre Identität der Behörde eingetragen, sondern nur ein „Schein-Halter“. Auch für die Exekutive sind diese Fahrzeuge und ihr tatsächlicher Zweck und der echte Halter nicht erkenntlich, Zugriff auf diese Daten besteht nur bei einer entsprechend begründeten Anfrage einer Behörde am KBA.