Zulassungsbescheinigung Teil I
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Aufgrund einer EU-Richtlinie kam es zum 01.10.2005 zu einer Änderung bei den Fahrzeugpapieren. Seit diesem Zeitpunkt wird eine zweiteilige Zulassungsbescheinigung ausgegeben. Dabei wurde der ehemalige Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Gleichzeitig wurde auch für den vorher genutzten Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II eingeführt. Die vor diesem Datum ausgegebenen Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Erst bei einer erforderlichen Änderung werden diese durch die neuen Papiere ersetzt. Da es nicht erlaubt ist alte und neue Dokumente zu kombinieren müssen generell beide Teile ausgetauscht werden.
Eintragungen im Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält alle wichtigen Informationen, die bei einer Fahrzeugkontrolle benötigt werden. Dieser muss wie der Fahrzeugschein früher auch im Fahrzeug mitgeführt werden. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle die Bescheinigung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsentgelt von 10 Euro bestraft wird. Eingetragen werden unter anderem die Erstzulassung des Fahrzeugs sowie die genaue Beschreibung mit Marke, Typ, Modell und der Fahrzeugidentifikationsnummer. Dazu werden alle vorgenommenen Änderungen zum Serienzustand des Fahrzeugs hier eingetragen. Auf der Vorderseite der Bescheinigung befinden sich die Codes sowie die persönlichen Einzeldaten. Die zugehörigen Erläuterungen findet man dann auf der Rückseite.
Werden die alten Papiere gegen neue ausgetauscht, ist es empfehlenswert den alten Fahrzeugbrief gut aufzubewahren. Somit können auch zu einem späteren Zeitpunkt die ursprünglichen Eintragungen noch nachvollzogen werden. Verschiedentlich kann es bei der Datenübertragung zu Fehlern bei den Zulassungsstellen kommen.
Was hat sich geändert?
Vor Einführung der neuen Dokumente war der Fahrzeugschein im Prinzip nur eine Kopie des Fahrzeugbriefs. Seit Einführung der neuen Dokumente werden Änderungen am Fahrzeug nur noch im Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Dieses neue Feld dient grundsätzlich zur Eintragung der Daten, welche sich im früheren Fahrzeugschein im Feld Bemerkungen befunden haben. Sollte der Platz hierfür nicht ausreichen, wird noch ein zusätzliches Beiblatt ausgegeben. Der Teil II bleibt dagegen unverändert. Wer sein Fahrzeug vorübergehend oder ständig abmeldet, erhält nun auch keine Abmeldebescheinigung mehr. Stattdessen wird die Abmeldung des Fahrzeugs auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Alte Dokumente können nur noch bei einer Änderung der Adresse im selben Zulassungsbezirk sowie bei einer Änderung des Namens verwendet werden. Bei allen anderen Änderungen müssen die Papiere nun kostenpflichtig umgetauscht werden.
Vorteile der neuen Zulassungsbescheinigungen
Die Europäische Union verfolgte mit der Einführung der neuen Fahrzeugdokumente mehrere Zielsetzungen. So sollte zum einen die Fälschungssicherheit erhöht werden. So wurden bei den neuen Papieren verschiedene Sicherheitsmerkmale eingeführt, welche Fälschern die Arbeit erschweren sollten. Dadurch soll die Fahrzeug-Kriminalität innerhalb der Europäischen Union eingedämmt werden. Zudem wurden die Papiere nun EU-weit vereinheitlicht und können somit in allen Ländern der Europäischen Union gelesen werden.