Auto-Garantieversicherung

Eine Auto-Garantieversicherung kann zusätzlich zu einer KFZ-Haftpflicht oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Autofahrer haben durch eine solche Auto-Garantieversicherung die Möglichkeiten finanzielle Risiken beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu reduzieren.

Auto-Garantieversicherung für Gebrauchtwagen
Wer sich heutzutage einen Gebrauchtwagen anschaffen möchte, greift dabei immer häufiger auf das Internet zurück. Über die großen Portale wird eine Vielzahl von gebrauchten Fahrzeugen zumeist durch Privatpersonen angeboten. Dadurch lassen sich zum Teil hohe Ersparnisse erzielen. Der Nachteil bei einem Autokauf von privat liegt allerdings darin, dass der Käufer hier keine Garantie erhält. Zwar besteht auch hier eine gewisse Gewährleitungspflicht, jedoch ist es in der Praxis zumeist sehr schwierig, ein solches Recht auch durchzusetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrzeug von einer Privatperson gekauft wurde. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass direkt nach dem Kauf bereits wichtige Reparaturen erforderlich sind, die hohe Kosten verursachen. Je nach Alter des Fahrzeugs können die Kosten einer solchen Reparatur unter Umständen sogar den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Für solche Fälle, in denen kein Anspruch auf eine Händlergarantie besteht, können sich Kunden durch eine Auto-Garantieversicherung absichern.

Welche Kosten werden übernommen?
Kommt es zu einem Schadensfall, so werden die anfallenden Lohnkosten durch die Versicherung komplett übernommen. Was die Kosten für die Ersatzteile betrifft so ersetzt die Auto-Garantieversicherung zumeist nur einen prozentualen Anteil. Dabei richtet sich die Höhe nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer. Bei den meisten Anbietern ist dies so geregelt, dass bis zu einer Anzahl von 50.000 Kilometern 100 Prozent der Materialkosten erstattet werden. Anschließend gibt es pro 10.000 Kilometern einen Abzug von 10 Prozent. Zu beachten ist, dass Schäden die aufgrund eines Unfalls oder elementaren Ereignisses entstanden sind, durch eine Garantieversicherung nicht abgedeckt werden. Hierzu benötigt der Versicherungsnehmer eine Teilkasko– bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung. Eine weitere Einschränkung gilt, wenn an dem Fahrzeug unerlaubte Veränderungen vorgenommen wurden. Kommt es danach zu einem Schaden, werden durch die Versicherung ebenfalls keine Leistungen erbracht.

Die Bedingungen der Garantieversicherung
Was den Leistungsumfang einer solchen Garantieversicherung angeht, so gibt es zwischen den einzelnen Anbietern zum Teil deutliche Unterschiede. Dies betrifft beispielsweise die Länge des Zeitraums in denen die Versicherung Leistungen übernimmt. In den meisten Fällen werden Reparaturen übernommen, die im ersten Jahr nach dem Fahrzeugkauf entstehen. Bei einigen Anbietern sind jedoch auch längere Zeiträume möglich. Zudem kann es zu Einschränkungen bei Fahrzeugen mit einer hohen Laufleistung kommen. Eine gängige Regel ist, dass Reparaturen bei Fahrzeugen mit mehr als 120.000 Kilometer nicht übernommen werden. Zudem kann es auch Einschränkungen geben, was die versicherten Teile betrifft. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass insbesondere Schäden am Motor, der Elektronik sowie an den Bremsen und am Kühlsystem übernommen werden. Für den Fall, dass bestimmte Teile von einer Leistung ausgeschlossen sind, so werden diese in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Es lohnt sich also, bei einer Garantieversicherung ganz besonders auf das Kleingedruckte zu achten.