KFZ Vollkaskoversicherung

Die KFZ Vollkaskoversicherung oder auch Fahrzeugvollversicherung bietet für Autofahrer den umfassendsten Versicherungsschutz. Die Vollkasko kann auf Wunsch zusätzlich zur KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der Vollkasko werden ausschließlich für Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen. Die KFZ Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko. Zudem werden auch die eigenen Schäden aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls sowie Beschädigungen, die durch Vandalismus entstanden, sind übernommen. Als weiterer Leistungsbestandteil übernimmt die Vollkasko auch einen Schaden, wenn der Verursacher des Unfalls nicht zu ermitteln ist.

Wann die Vollkaskoversicherung Leistungen einschränkt
Kommt es aufgrund einer groben Fahrlässigkeit zu einem Unfall, so kann die Versicherung ihre Leistungen entsprechend einschränken. Allerdings dürfen diese nicht komplett gestrichen werden. Je nachdem wie hoch das Verschulden des Versicherungsnehmers wiegt, muss dieser sich an den Kosten beteiligen. Als grobe Fahrlässigkeit zählt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder auch das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung wann ein Verhalten grob fahrlässig ist, weshalb es diesbezüglich oftmals zu Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung kommt. Um dies zu vermeiden, sollte man einen Tarif wählen, welcher auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Diese werden von einigen Assekuranzen gegen einen gewissen Aufpreis angeboten.

Vollkasko übernimmt nur Zeitwert
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden übernimmt die Vollkasko in aller Regel nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges. Dies gilt auch für einzelne Fahrzeugteile, die aufgrund einer Reparatur ausgetauscht werden müssen. Da gerade Neufahrzeuge relativ schnell an Wert verlieren, kann dies zu einem hohen finanziellen Verlust für den Versicherungsnehmer führen. Aus diesem Grund bieten viele Versicherungen zur KFZ Vollkaskoversicherung einen Neuwertzusatz an. Dieser wird je nach Tarif für einen Zeitraum zwischen drei Monaten und zwei Jahren gewährt. In dieser Zeit erstattet die Versicherung dann generell den Neuwert des Wagens unabhängig davon, wie viel das Fahrzeug aktuell noch Wert ist.

Die Prämie bei der Vollkaskoversicherung
Der Versicherungsbeitrag berechnet sich anhand der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers, der Typklasse des versicherten Fahrzeugs sowie dem Wohnort des Versicherten. Dazu gewähren die Versicherungen noch zusätzliche Rabatte je nach Beruf oder Alter des Versicherungsnehmers. Zudem gibt es noch eine Vielzahl weiterer Rabattmöglichkeiten, welche die einzelnen Versicherungen eigenständig festlegen. Deshalb sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung immer einen genauen Vergleich bei uns durchführen.

Auf Wunsch kann zur KFZ Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Diese wird für die Bereiche der Teilkasko und Vollkasko getrennt abgeschlossen. Eine beliebte Kombination bei Versicherungsnehmern ist die Selbstbeteiligung von 150 Euro für die Teil und 300 Euro für die Vollkaskoversicherung. Diese Kombination bringt je nach Tarif eine Ermäßigung von etwa 27 Prozent auf die Versicherungsprämie.

Vollkasko und Schadensklassen
Wie bei Haftpflichtversicherung gilt auch bei der Vollkasko das Systems der Schadensrabatte. Für jedes Jahr, in dem der Versicherungsnehmer keinen Schaden durch die Versicherung regulieren lässt, wird dieser eine Stufe hochgestuft. Dadurch sinkt die Prämie ab dem nächsten Versicherungsjahr. Dagegen erfolgt bei einem Schaden eine Rückstufung, die je nach Schadensereignis auch über mehrere Schadensklassen erfolgen kann.