KFZ Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer KFZ Teilkaskoversicherung oder auch Fahrzeugteilversicherung genannt freiwillig. Während die Haftpflicht ausschließlich die für die entstandenen Kosten eines Unfallgegners aufkommt, ersetzt die KFZ Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, welche aufgrund eines elementaren Ereignisses entstanden sind.
Leistungen der KFZ Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko greift bei Schäden durch Elementarereignisse wie Brand, Explosion. Sturm, Hagel, Überschwemmung sowie bei Verlust durch Diebstahl oder Raub. Dazu werden auch Schäden durch Wildunfälle, Bruchschäden der Verglasung oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung übernommen. Dabei können die Leistungen im Einzelnen je nach Versicherung voneinander abweichen. So ist beispielsweise bei einigen Versicherungen nur ein Unfall mit Haarwild abgedeckt, während bei manchen Tarifen auch ein Zusammenstoß mit anderen Tieren abgedeckt ist. Auch Marderbiss Schäden sind nicht bei allen Teilkaskoversicherungen mitversichert. Vor allem bei der Behandlung von Folgeschäden aus einem Marderbiss gibt es gravierende Unterschiede. In den meisten Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass die Versicherung bei einem Schaden nur den Zeitwert ersetzt. So wird bei einem Diebstahl oder Totalschaden nur der aktuelle Wert des Fahrzeuges übernommen. Dies gilt auch für einzelne Fahrzeugteile, welche bei einer Reparatur ersetzt werden müssen. Einige Versicherungen bieten zu ihren Tarifen auch einen zeitlich begrenzten Neuwertzusatz. Dadurch wird für einen Zeitraum zwischen 3 Monaten und zwei Jahren der komplette Neuwert erstattet.
Wann zahlt die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung greift immer nur dann, wenn der Schaden unmittelbar aufgrund des jeweiligen Ereignisses entstanden ist. Auf einen Wildunfall bezogen, bedeutet das beispielsweise, dass es zu einem Zusammenstoß mit dem Tier gekommen sein muss. Wer einem Reh ausweicht und dabei in einen Graben fährt, erhält keine Leistungen aus der Teilkasko. In diesem Fall ist für die Übernahme des Schadens eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
Wie errechnet sich die Prämie?
Für die Prämie der KFZ Teilkaskoversicherung spielt die Typklasse des Fahrzeugs sowie der Regionalklasse nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers eine Rolle. Dazu gibt es noch sogenannte weiche Tarifmerkmale, welche von den einzelnen Versicherungen eigenständig festgelegt werden. So reduziert sich die Prämie beispielsweise, wenn das versicherte Fahrzeug über Nacht in einer Garage abgestellt wird. Auch der Beruf des Versicherungsnehmers sowie das Alter des Fahrzeugs spielen bei der Prämienberechnung eine Rolle. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung bzw. zur Kfz Haftpflichtversicherung ist die Schadensfreiheitsklasse dagegen nicht von Bedeutung. Aus diesem Grunde kann es vorkommen, dass bei Autofahrern mit einer günstigen Schadensfreiheitsklasse eine KFZ Vollkaskoversicherung günstiger ausfällt als eine Teilkasko. Da die Teilkasko von der Schadenfreiheitsklasse nicht betroffen ist, erfolgt in einem Schadensfall auch keine Rückstufung.
Um die Prämie, für die Teilkasko günstiger zu gestalten, besteht die Möglichkeit mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese kann in der Regel zwischen einem Betrag von 0 bis 1000 Euro gewählt werden. In den meisten Fällen wird für die Teilkasko von 150 Euro oder 300 Euro gewählt. Höhere Selbstbeteiligungen sind nicht zu empfehlen, da die Ermäßigung prozentual nur noch sehr geringfügig ausfällt.