Fahrzeugschein
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Beim Fahrzeugschein handelt es sich um ein Dokument, welches bis zum Oktober 2005 von der Zulassungsstelle bei der An- und Ummeldung ausgestellt wurde. Zum Oktober 2005 wurde das Dokument durch die EU einheitliche Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Bereits ausgestellte Fahrzeugscheine behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit und werden erst bei der nächsten An- bzw. Ummeldung durch die neue Zulassungsbescheinigung ersetzt. Gleichzeitig wurde auch der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Rechtliche Bedeutung des Fahrzeugscheins
Anhand des Fahrzeugscheins kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug einwandfrei identifiziert werden. In den Fahrzeugscheinen werden die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs aufgeführt. Diese Daten sind die Grundlage der ausgestellten Betriebserlaubnis. Darüber hinaus enthält der Fahrzeugschein auch den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters. Dazu kommen noch das amtliche Kennzeichen sowie Angaben zur Durchführung der Hauptuntersuchung. Dagegen werden keine Angaben über die Abgasuntersuchung aufgeführt. Hierüber erhält der Fahrzeughalter eine separate Bescheinigung.
Der Fahrzeugschein muss während der Fahrt mit dem Fahrzeug stets mitgeführt und auf Verlangen bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden. Jedoch darf dieser beim Verlassen nicht im Fahrzeug verbleiben, um einem möglichen Dieb keine Legitimation zu ermöglichen. Wird ein Fahrzeug entwendet, kann die Kaskoversicherung eine mögliche Leistung einschränken, wenn sich der Fahrzeugschein im Auto befunden hat. Das Nichtmitführen des Fahrzeugscheins stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach dem aktuellen Bußgeld Katalog wird hierfür ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro berechnet.
Entgegen der öffentlichen Meinung ist die Person, welche im Fahrzeugschein eingetragen ist nicht automatisch auch der Fahrzeughalter. Denn der Fahrzeughalter ist immer derjenige, der ein Fahrzeug auf eigene Rechnung fährt und jederzeit darüber verfügen kann. Allerdings gilt die Eintragung in den Fahrzeugpapieren als wichtiges Indiz auf eine Halterschaft.
Die einzelnen Inhalte des Fahrzeugscheins
Das Dokument enthält insgesamt sechs Seiten mit verschiedenen Eintragungen. Auf der Seite 1 befindet sich beispielsweise das amtliche Kennzeichen, der Name das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde sowie das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Sachbearbeiters. Die Seiten 2 und 3 enthalten die wichtigsten technischen Angaben des Fahrzeugs. Hierzu gehört der Hersteller, Fahrzeugtyp sowie die Fahrzeugidentnummer / Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Dazu kommen noch Angaben über die zulässige Höchstgeschwindigkeit, den Hubraum oder auch die erlaubte Bereifung. Auf der vierten Seite finden sich Eintragungen über die Durchführung der Hauptuntersuchungen sowie Vermerke über eine ‚Außer Betrieb‚- Setzung. Die Seiten 5 und 6 enthalten Informationen über die erteilte Betriebserlaubnis sowie die einzelnen Feldbeschreibungen.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I
Wie bereits erwähnt werden mittlerweile keine neuen Fahrzeugscheine mehr ausgegeben. Die Umstellung wurde aufgrund einer geltenden EU-Richtlinie durchgeführt. Mit dieser sollen die Fahrzeugpapiere innerhalb der EU vereinheitlicht werden. Dazu sind die neuen Zulassungsbescheinigungen sicherer und können nicht so leicht gefälscht werden. Zudem tragen die neuen Papiere zu einer Verbesserung des Datenschutzes bei, da nicht mehr wie früher die letzten 6 Vorbesitzer eingetragen werden.