Direktregulierung
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Bei der Direktregulierung handelt es sich um eine besondere Form der Schadensregulierung, welche in erster Linie bei der Autoversicherung angewendet wird. Ziel ist dabei eine schnellere und für den Versicherungsnehmer weniger aufwendige Regulierung von Schäden.
Vorgehensweise der Direktregulierung
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät oder gar beteiligt ist, muss in der Regel warten, bis die gegnerische KFZ Versicherung den Schaden bearbeitet und eine Erstattung der Kosten durchführt. Dies kann je nach Arbeitsweise der Versicherung durchaus eine gewisse Zeit dauern. Bei der Direktregulierung dagegen übernimmt die eigene Versicherung die Regulierung des Schadens und holt sich diese später von der gegnerischen Versicherung wieder zurück. Diese Vorgehensweise ist besonders bei Unfällen im Ausland von Vorteil, da die Bearbeitungszeit hier oftmals noch wesentlich länger dauert und dazu vielfach um einiges komplizierter ist.
Günstigere Tarife mit Direktregulierung
Die schnelle und einfache Vorgehensweise ist dabei jedoch nicht der einzige Vorteil für den Versicherungsnehmer. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten bei ihren Tarifen mit dieser Form der Regulierung oftmals besonders günstige Konditionen an. Mittlerweile gehen immer mehr Assekuranzen dazu über, solche Tarife anzubieten und locken dabei mit attraktiven Rabatten.
Besondere Bedingungen bei Tarifen mit einer Direktregulierung
Je nach Gesellschaft beinhalten die entsprechenden Tarife noch verschiedene Zusatzbedingungen. So ist mit einer schnellen und unkomplizierten Regulierung in den meisten Fällen eine sogenannte Werkstattbindung verbunden. In diesem Fall ist der Versicherte verpflichtet, die Reparatur nach einem Schaden in einer Vertragswerkstatt der Autoversicherung durchführen zu lassen. Dadurch ergibt sich für die Gesellschaft eine Kostenersparnis, da mit den entsprechenden Werkstätten günstige Verträge geschlossen wurden. Zudem verpflichten sich Versicherungsnehmer in der Regel nach einem Unfall auf die Zuziehung eines eigenen Rechtsanwaltes zu verzichten.
Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, haben diese Bedingungen nicht das Ziel die Handlungsfreiheit des Versicherungsnehmers einzuschränken. Vielmehr geht es darum, eine möglichst schnelle und kostengünstige Abwicklung sicherzustellen. Hiervon profitieren beide Seiten gleichermaßen. Die Gesellschaft kann dadurch die eigenen Kosten reduzieren und für den Versicherungsnehmer ergeben sich dadurch ein günstigerer Tarif sowie eine komfortablere Regulierung eines entstandenen Schadens. Zudem muss sich der Versicherungsnehmer um nichts Weiteres kümmern, da die eigene Versicherung eventuelle Streitigkeiten mit der Gegenseite in eigener Regie klärt.
Worauf Versicherungsnehmer achten sollten
Besitzer von Neuwagen sollten vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifs mit dem Hersteller des Fahrzeugs klären, ob es durch die Werkstattbindung zu Problemen bei der Herstellergarantie kommen kann. Der Grund liegt darin, dass einige Hersteller verlangen, dass Reparaturen nur durch eine eigene Vertragswerkstatt ausgeführt wird und dabei ausschließlich Originalteile des Herstellers eingebaut werden. Besonders bei geleasten Fahrzeugen kann es passieren, dass eine Werkstattbindung bei der Autoversicherung nicht gestattet ist. Dies geht dann in der Regel aus den jeweiligen Vertragsbedingungen des abgeschlossenen Leasingvertrages hervor. Im Einzelfall ist es empfehlenswert, sich die Erlaubnis zu einer Werkstattbindung schriftlich bestätigen zu lassen.