Folgeprämienverzug
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Der Folgeprämienverzug ist ein Begriff, der bei sämtlichen Versicherungsarten Anwendung findet. Mit Folgeprämien sind die Prämien gemeint, welche auf den ersten Beitrag folgen. Unter Folgeprämienverzug versteht man als das verspätete Bezahlen des Versicherungsbeitrags. Für Versicherungsnehmer kann dies schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben. Dies gilt insbesondere für den Bereich der KFZ-Versicherung, da es sich bei der KFZ-Haftpflicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt.
KFZ Versicherung akzeptiert kaum Ausnahmen
Mit Abschluss des Versicherungsvertrages ergeben sich wie bei jedem anderen Vertrag für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten. So ist die Versicherungsgesellschaft beispielsweise verpflichtet, nach einem Schadensfall die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug dazu ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die anfallenden Beiträge pünktlich zu begleichen. Kommt der Versicherte dieser Pflicht nicht nach, so ergibt sich für die Versicherung das Recht, die bestehende Leistungspflicht auszusetzen. Kommt es zu einem Folgeprämienverzug, so bedeutet dies automatisch eine Pflichtverletzung seitens des Versicherungsnehmers. Dabei spielt der Grund des Verzugs in den meisten Fällen keine Rolle. Häufig sind Versicherte aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht in der Lage den Beitrag zu begleichen oder sie vergessen einfach die Prämie zu überweisen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Versicherte den Folgeprämienverzug nicht zu verschulden hat. Ein Beispiel wäre ein Fehlverhalten seitens der Bank. Allerdings muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ihn an dem Verzug kein Verschulden trifft.
Folgen können erheblich sein
Kommt der Versicherungsnehmer in Verzug, so wird die Assekuranz die noch offenen Beträge zuzüglich Verzugs- und Bearbeitungsentgelten schriftlich anmahnen. Gleichzeitig wird dem Versicherten eine Frist zur Begleichung der offenen Posten gesetzt. Lässt der Versicherungsnehmer auch diese Frist verstreichen, so kann die Versicherung die Leistungspflicht aufheben und den Vertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Assekuranz den Kunden auf die möglichen Folgen eines Folgeprämienverzugs hingewiesen hat. Die Assekuranz muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer die Mahnung inklusive der Rechtsbelehrung über die Folgen eines Folgepraemienverzugs innerhalb der vorgesehenen Zeit erhalten hat. Deshalb wird dieses Schreiben in der Regel immer per Einschreiben versendet. Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, so muss der Versicherte die entstandenen Kosten selbst übernehmen. Dies kann in vielen Fällen den finanziellen Ruin bedeuten. Zudem drohen dem Fahrzeughalter harte Strafen, wenn er nach einer durch die Versicherung durchgeführten Kündigung sein Fahrzeug weiterhin nutzt. Für den Fall, dass die Versicherung den Vertrag aufgrund eines Verzugs kündigt, wird die Zulassungsstelle automatisch über die durchgeführte Kündigung informiert. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung kann der Halter zusätzlich zivilrechtlich belangt werden. Aufgrund der weitreichenden Folgen gilt es deshalb unbedingt einen Folgeprämienverzug zu vermeiden.
Bezahlung auch nachträglich noch möglich: Die Reaktivierungsfrist
Ist eine Kündigung erfolgt, muss dies nicht zwangsläufig das endgültige Aus für den Versicherungsvertrag sein. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb einer Frist von vier Wochen immer die offenen Beträge vergleichen. Es handelt sich hierbei um die Reaktivierungsfrist, welche jedem Versicherungsnehmer gesetzlich zusteht. Bezahlt der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist die entsprechenden Beträge, wird der Versicherungsvertrag wie vereinbart fortgeführt.