Neuwertzusatz

Der Neuwertzusatz ist ein Begriff aus dem Bereich der Kaskoversicherung. Es handelt sich dabei um eine Option, welche Versicherungen zu einer Teil– bzw. Vollkaskoversicherung anbieten. Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung keinen Neuwertzusatz vereinbart, so übernimmt die Versicherung bei einem Diebstahl oder Totalschaden lediglich den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Da der Fahrzeugwert gerade bei Neufahrzeugen schnell sinkt, bedeutet dies zumeist einen hohen finanziellen Verlust für den Fahrzeughalter.

Bedingungen für einen Neuwertzusatz
Welche Voraussetzungen für einen Neuwertzusatz erfüllt sein müssen, hängt immer von der jeweiligen Autoversicherung ab. Versicherte können diese aus den geltenden Versicherungsbedingungen entnehmen. Generell lässt sich sagen, dass eine solche Option nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter möglich ist. Die meisten Assekuranzen bieten für die ersten beiden Jahre den Ersatz des Neupreises nach einem Diebstahl oder Totalschaden an. Dazu ist auch der Zeitraum begrenzt, in dem die Versicherung den kompletten Neupreis ersetzt. Dieser kann je nach Versicherung zwischen drei Monaten und drei Jahren liegen.

Besondere Bedeutung bei Leasingfahrzeugen
Besonders wichtig ist ein Ersatz des Neuwertes, wenn es um die Versicherung von Leasingfahrzeugen geht. Kommt es hier zu einem Unfall mit Totalschaden bzw. zu einem Diebstahl, dann sind die offenen Leasingraten aufgrund des schnellen Wertverlustes fast immer höher als der aktuelle Wiederbeschaffungswert. Die Differenz müsste der Versicherungsnehmer dann aus eigener Tasche bezahlen. Um dies zu vermeiden, bieten fast alle Versicherer eine sogenannte GAP-Deckung an. Diese übernimmt im Versicherungsfall den Differenzbetrag zwischen dem Zeitwert und den noch offenen Leasingraten. Mittlerweile bieten einige Assekuranzen auch spezielle Verträge für Leasingfahrzeuge an, bei denen eine GAP-Deckung bereits integriert ist.

Wiederbeschaffungswert gilt auch bei Fahrzeugteilen
Auch wenn es um den Ersatz von einzelnen Fahrzeugteilen geht, müssen die Versicherungen lediglich den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Muss also beispielsweise nach einem Unfall eine Tür eingebaut werden, so erhält der Versicherte lediglich den Zeitwert der alten Tür ersetzt. Den Differenzbetrag muss dann der Versicherte selbst übernehmen. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass sich der Versicherungsnehmer durch den gestiegenen Fahrzeugwert nach einem Unfall bereichert. Die meisten Assekuranzen bieten auch hier eine Möglichkeit an, mit der sich dies verhindern lässt. So verzichten diese gegen einen Aufpreis auf den Abzug „neu für alt“. Wie beim Neuwertzusatz wird dann der komplette Wert der neuen Fahrzeugteile ersetzt.

Ein Vergleich bei uns lohnt sich immer
Sowohl die Bedingungen wie auch die Kosten für einen Neuwertzusatz können sich zwischen den einzelnen Versicherern deutlich unterscheiden. Es lohnt sich deshalb immer, vor Abschluss einer KFZ-Versicherung die angebotenen Tarife genau miteinander zu vergleichen. In vielen Fällen ist es günstiger einen höherwertigen Tarif abzuschließen, bei dem die entsprechenden Optionen bereits integriert sind.